@gerhards martin
Nun, nicht Sie sollen die Preise auf Billigkeit prüfen, sondern, wenn Sie Widerspruch nach § 315 eingelegt haben und nur alten Preis + 2% akzeptieren, entweder der Versorger, dass er Ihren Preis akzeptiert oder er ruft ein Gericht an und läßt prüfen.
Sofern das Gericht zu dem Schluß kommt, dass die Preise der Billigkeit entsprechen, dann können Sie immernoch Ihren Widerspruch zurückziehen und das Verfahren wird zu Lasten des Klägers (Versorger) eingestellt. Sie akzeptieren dann die neuen Preise des Versorgers.
Aber bisher hat noch kein Versorger eine Klage eingereicht, denn er muss in diesem Fall seine komplette Kalkulation offenlegen. Sollte der Beklagte (Kunde) recht erhalten, so muss der Versorger alle seine Kunden gleichbehandeln, d.h. Rückerstattung etc.
Ihre Gastarif ist vermutlich in mehreren Schritten auf 16% gestiegen, nicht auf einmal. Dann halte ich einen Widerspruch nur noch für Preissteigerungen ab September 2004 für durchsetztbar. Aber auch das genügt noch. Bei uns, den Stadtwerken Kreuznach wurde der Preis zum 1.10.04 um 2,49% angehoben, selbst da habe ich bereits Widerspruch eingelegt und akzeptiere nur plus 2%. Ab 1.1.05 wurden 10% und ab 1.4.05 werden weitere 6% Steigerungen fällig.
Und schön für jede Erhöhung erneut Widerspruch einlegen !!