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Autor Thema: Strom für Kunden in Not in einem Jahr um 25 Prozent verteuert  (Gelesen 5336 mal)

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Strom für Kunden in Not um 25 Prozent verteuert.

Der Allgemeine Tarif für Grund- und Ersatzversorgung gem.  §§ 36, 38 EnWG soll gerade die gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen leitungsgegebundenen Energieversorgung gem. §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG erfüllen.

Wie sich dieser Strom innerhalb nur eines Jahres derart drastisch verteuern kann, ist nicht nachvollzihebar.

Dabei ist es vollkommen egal, wieviele Kunden zu diesem Preis beliefert werden.

 

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