Hallo Fidel,
über diese Bauauflage der Stadt habe ich leider bisher keine Unterlagen, weil wir nicht die Erstkäufer waren. Aber diese haben mir das mehrfach berichtet.
Unsere Eigentumswohnungsanlagen grenzen unmittelbar an den Wald an.
Dieser sollte durch CO2-Emissionen von Gas oder Öl nicht belastet werden.
Die Häuser wurden 1973 gebaut. Es soll eine BGB-Regelung geben, daß Regreßansprüche nach 30 Jahren verjähren. Ich kenne sie leider nicht. Aber die Stadt ist m.E. zumindest moralisch im Obligo.
Eine Umrüstung auf Gas oder Öl ist technisch für uns nicht möglich. Weil unsere Nachtspeicheröfen nach 1990 erneuert wurden, dürften wir eine Ausnahmeregelung erhalten. Die Ausführungsbestimmungen sollen lt. BUM ab Mai dieses Jahres vorliegen.
Ich hoffe, daß die Stadt, die Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke ist, sich auch in der Zukunft für einen angemessenen Nachtstrompreis einsetzt.
Wertverluste beim Immobilienpreis werden sich leider nicht vermeiden lassen.
Gruß
PJB