Der Ansatz von Rhiel zielt in die richtige Richtung.
Das Kartellrecht kann nur den Missbrauch einer marktbherrschenden Stellung nachträglich (ex post) sanktionieren.
Wichtiger ist es, die marktbherrschenden Stellungen aufzubrechen, so dass es den einzelnen Unternehmen gar nicht erst möglich ist, die Preisentwicklung zu beeinflussen.
Netze und Erzeugung müssen eigentumsrechtlich voneinander getrennt werden. Daneben muss auch das Erzeuger- Oligopol aufgespalten werden, welches bisher das Stromangebot und damit die Großhandelspreise beeinflussen kann und in internen Unterlagen sich einer solchen Möglichkeit der Preisbeeinflussung auch berühmt haben soll.
E.ON treibt voran.
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland.
Ohne uns.