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Autor Thema: Strommast im Garten  (Gelesen 6746 mal)

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Offline Helios

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Strommast im Garten
« am: 15. Oktober 2007, 10:58:10 »
Hallo zusammen,

bin neu hier und hätte gern zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft:

In meinem Garten steht ein Holzstrommast für die Niederspannungsversorgung von diversen Häusern unser Straße.
Ich habe vor 10 Jahren eine Baulücke bebaut und just zu diesem Zeitpunkt wurde ein Erdkabel im Fußweg verlegt, an dem mein Haus angeschlossen wurde. Alle anderen Häuser im Ort sind per Dachständer angeschlossen. Nun steht mitten in meinem Garten ein Strommast, an den ich nicht einmal angeschlossen bin und der mich empfindlich stört.
Betreibe zwei Photovoltaikanlagen und der Mast verschattet die eine Anlage Morgens und die andere Anlage am Nachmittag empfindlich. Die Einbußen sind erheblich.
Mein Netzbetreiber ist die EnBW und die zuständige Netzleitstelle die EnBW Reginal AG Nordbaden.
Eben hatte ich einen Termin mit einem zuständigen Mitarbeiter der mir wenig Hoffnung machte das hier irgendwann einmal ein Umbau bzw. eine Änderung erfolgt. Er redete nur von hohen Kosten usw. .
Früher wurden sukzessive Dachständeranschlüsse abgebaut und die Hausanschlüsse mit Erdkabel angeschlossen. Wie gesagt, dieses Kabel liegt bereits seit 10 Jahren. Heute wird, lt. Aussage des Mitarbeiters nicht mehr investiert, höchstens ein maroder Dachständer mal ausgetauscht, aber eine systematische Umstellung auf Erdanschlüsse findet, außer bei Neubaugebieten nicht mehr statt.
Es fällt mir schwer dies angesichts Milliardengewinnen der EnBW zu akzeptieren. Noch schwerer fällt es mir zu akzeptieren, dass in meinem Garten ein Mast steht, der noch nicht einmal mein Haus versorgt.

Was für Möglichkeiten habe ich? Wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus?

freundliche Grüße in Erwartung Eurer Antworten

Helios

Offline RR-E-ft

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Strommast im Garten
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 11:45:50 »
@Helios

Wegen der Beurteilung der Rechtslage würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, wenn ich nicht selbst einer wäre.

Offline Oll

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Strommast im Garten
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2007, 07:19:55 »
Hallo

Auch ich habe ein ähnliches Problem. Habe 2001 eine Eigentumswohnung in Walternienburg(Sachsen-Anhalt) mit Gartengrundstück gekauft.
Auf diesem steht ein Trafohaus (Maße 6m x 8m x 4m) der für die ganze Gemeinde Walternienburg Strom hergibt.
Nun liege ich seit dem Jahre 2003 mit der Firma E.ON Avacon im Clinch, da wir nicht einsehen (WEG mit 4 Eigentümern) uns mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit von 319,56 € (einmalig) abspeisen zu lassen.
Nach dieser Dienstbarkeit kan diese vorgenannt Firma alle machen was sie will.
Nachdem wir in der Eigentümerversammlung eine eigene Dienstbarkeit formuliert haben, hat die Firma diese abgelehnt und beruft sich seit her auf den §12 Abs.1 NAV wir hätten die Trafostation zu dulden und Sie hätten ein zustehendes unentgeldliche Mitbenutzungsrecht, zumal Sie auch kein Leitungs und Wegerecht besitzen, unserer Garten komplett duchquert werden muß.

Was für Möglichkeiten habe ichnoch ?
Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?


Gruß Oll

Offline superhaase

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Strommast im Garten
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2007, 12:15:05 »
Zitat
Original von Oll
Was für Möglichkeiten habe ichnoch ?
Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?
.. zu einem Rechtsanwalt gehen... ?

.... nee im Ernst: Es wird hier manchmal eine Rechtsberatung erwartet, die hier keiner geben kann/darf.

Den Berufsstand der Rechtsanwälte hat schon seinen Sinn und Zweck.
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