VDEW-Märchen: Strom- Grundversorgung ohne VertragsabschlussGut informierte Energieverbraucher wissen, dass auch für die Grundversorgung ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei einseitige Preisbestimmungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV als unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB gerügt werden können und dass immer der Gesamtpreis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt werden sollte. Darüber schweigt sich der VDEW aus.
Entsprechende nützliche Empfehlungen für die Kunden hält er nicht parat.