Habe der DEW21 einen solchen Berechnungsnachweis geliefert - war ehrlich
gesagt kein großes Problem. Zusätzlich habe ich denen einfach einmal einen
Vergleich angeboten - und zwar dergestalt, dass die noch offene Nachforderung
der DEW21 nicht weiter besteht und ich im Gegenzug auch ohne Erbringung
irgendwelcher Nachweise den aktuellen Gaspreis abzüglich 10% akzeptiere
(nicht anerkenne!).
Man war allerdings nicht bereit, auf diesen Vergleich einzugehen... Nun gut,
mir soll`s recht sein - dann warte ich die Klage ab, mit der mich die DEW21
nun beglücken möchte.