Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?  (Gelesen 3552 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?
« am: 10. Oktober 2007, 18:35:44 »
Hallo Forum,

auch ich habe Post von meinem Versorger bekommen, in der die Umstellung des Vertrages auf die GasGVV bekanntgegeben wird. Muß ich das so akzeptieren?

Im §1 (1) steht doch unmißverständlich, daß die Verordnung für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 26. Oktober 2006 beendet wurden, gilt.

Beides trifft bei mir nicht zu, oder soll diese Mitteilung das bisherige Vertragsverhältnis beenden?

Häufig lese ich hier Diskussionen, ob die Änderung bei Sonder- und/oder Tarifkunden etc. angewendet werden kann oder nicht. Ich das nicht völlig egal?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2007, 18:51:49 »
@Harry01

Was ist dabei so dringend?

In § 1 Abs. 1 GVV ist der Anwendungsbereich genau aufgezeigt:

Grundversorgung gem. § 36 EnWG und Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG.

Also nur Grundversorgungsverträge (Ersatzversorgung ist kein Vertragsverhältnis, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art).

Und diese Grundversorgungsverträge wurden gem. § 23 GVV allein durch öffentliche Bekanntgabe bereits angepasst.

Der zeitliche Geltungsbereich soll nur klarstellen, dass die GVV rückwirkend auf die Grundversorgungsverträge, die nach dem 12.07.2005 geschlossen wurden Anwendung findet, für die die AVBV schon nicht mehr galt (§ 116 Satz 2 EnWG) und bei deren Abschluss die GVV noch nicht in Kraft getreten war. Sonst hätte man für diese Übergangszeit gar keine Verordnung gehabt.

Sie brauchen gar nichts machen, nur die Füße still halten. Mehr sollte man auch nicht tun.

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2007, 15:14:28 »
@RR-E-ft     

Zitat
Was ist dabei so dringend?

Dringend wäre es gewesen, um ggf. eine Widerspruchsfrist einhalten zu können, aber die Möglichkeit scheint es ja gar nicht zu geben.

Zitat
Und diese Grundversorgungsverträge wurden gem. § 23 GVV allein durch öffentliche Bekanntgabe bereits angepasst.
Der Kunde hat also gar keine Chance auf Weiterführung der Versorgung nach den AVBV? Ich sehe in der Anpassung eine einseitige Bestimmung, gegen die sich die andere Vertragspartei nicht wehren kann, selbst wenn sie es wollte.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2007, 15:41:31 »
@Harry01

Möglicherwiese haben Sie nicht verstanden, dass die Bedingungen der Grundversorgung - und nur diese !!! - vom Gesetzgeber angepasst wurden, der Versorger diese Anpassung für die Grundversorgungsverträge durch die öffentliche Bekanntgabe gem. § 23 GVV lediglich umsetzte.

Man kann sich dieser Bedingungen als Kunde ganz einfach entziehen, in dem man die Grundversorgung ordnungsgemäß kündigt und sich einen anderen Vertragspartner/ Vertrag wählt.

Eine größere Auswahl gab es nie.

Zuvor konnte man nur entscheiden, ob man überhaupt Strom oder Gas beziehen will oder eben auch nicht. Bunte Vielfalt wie früher beim Schuhekauf in der DDR. ;)

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
muß Umstellung zu GVV akzeptiert werden?
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2007, 16:16:53 »
@RR-E-ft

Zitat
Möglicherwiese haben Sie nicht verstanden, dass die Bedingungen der Grundversorgung - und nur diese !!! - vom Gesetzgeber angepasst wurden, der Versorger diese Anpassung für die Grundversorgungsverträge durch die öffentliche Bekanntgabe gem. § 23 GVV lediglich umsetzte.
Doch, jetzt schon.  :D Die AVBV gibt es nicht mehr bzw. wurde sie durch die GVV ersetzt.

Allerdings habe ich auch noch ergänzende Bestimmungen erhalten, die vom Versorger geändert werden können. Sie stimmen im Wesentlichen mit der GVV überein, deshalb habe ich noch nicht verstanden, warum es die überhaupt gibt.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz