Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben  (Gelesen 55905 mal)

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Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #30 am: 16. Oktober 2007, 14:25:25 »
Zitat
Original von AnJo

Die Strompreise die ich seit 2005 unter Vorbehalt bereit bin zu zahlen werde ich weiter
so entrichten unabhängig davon was die RWE macht.

Warum Strom von der RWE? Schleunigst wechseln! Oder ist der 2005 Preis noch so günstig (bin seit gut 6 Jahren nicht mehr Stromkunde dort, sondern habe bereits mehrfach gewechselt)?

Für meinen Verbrauch (>5000kwh/Jahr) sind aktuell die Düsseldorfer Stadtwerke am günstigsten, da ich keine Verträge mit größerer Vorauszahlung abschließen will.

Offline Thomas S.

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #31 am: 16. Oktober 2007, 14:46:14 »
Hi.

Das Problem beim Wechsel des Anbieters sehe ich darin, daß man immer wieder einen neuen Preis vorbehaltlos akzeptiert. Da die preiswerten Anbieter auch immer wieder ihre Preise erhöhen, wird man letztlich auch immer höhere Preise zahlen.

So lange es geht, ist der Widerstand die preiswertere Alternative. Denn die eingefrorenen Preise von 2004 sind eben die günstigsten - wenn man es richtig gemacht hat und nicht den teuersten Anbieter zu Grunde gelegt hat.

Erst wenn der Markt funktioniert, wird man sich einen wirklich günstigen Anbieter, vielleicht auch aus dem Ausland, völlig frei wählen können.

Gruß Thomas S.

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #32 am: 16. Oktober 2007, 15:29:02 »
Zitat
Original von dattelner

Warum Strom von der RWE? Schleunigst wechseln! Oder ist der 2005 Preis noch
so günstig (bin seit gut 6 Jahren nicht mehr Stromkunde dort, sondern habe
bereits mehrfach gewechselt)?

Ich meinte natürlich Gaspreise .

Habe meinen Post (auf deren Beantwortung ich noch hoffe) bereits dahingehend editiert.

Mit einem Wechsel egal ob Strom oder Gas wäre ich zudem Vorsichtig.
Bei jedem Wechsel akzeptiere ich doch den dann aktuellen Strom/Gaspreis !?

Gruß
AnJo

Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #33 am: 16. Oktober 2007, 15:50:52 »
Zitat
Original von AnJo
Zitat
Original von dattelner

Warum Strom von der RWE? Schleunigst wechseln! Oder ist der 2005 Preis noch
so günstig (bin seit gut 6 Jahren nicht mehr Stromkunde dort, sondern habe
bereits mehrfach gewechselt)?

Ich meinte natürlich Gaspreise .


AnJo

Achso, hatte gedacht es ginge um Gas+Strom. Klar akzeptiert man beim Wechsel die neuen Preise, aber den Zeitpunkt bei Strom zum Widerspruch habe ich wohl verpasst, da ich ja schon seit etlichen Jahren regelmässig zum aktuell günstigsten für mich gewechselt bin bei Preiserhöhungen. Und die können mir bei Widerspruch sowieso kündigen, da Sonderverträge und kein Grundversorger.
Dann bin ich wieder bei der RWE und darf mich ärgern- mir reicht der Widerspruch beim RWE-Gaspreis.
Beim Grundpreis für Gas stehe ich im Prinzip vor der gleichen Frage- da mein Verbrauch jetzt erstmalig seit Jahren unter 30000kWh liegt, ist der Grundpreis laut Rechnung+Preistabellen nur noch 108 statt 144 EUR Netto- gilt bei den neuen Tarifen aber wohl bei Sondervertrag und Grundversorgung identisch.
Mein alter Vertrag datiert aber noch aus VEW Zeiten, und da habe ich natürlich keine Tabellen mehr. Ich werde wohl einfach den für mich günstigeren GP ansetzen; auf die 40 EUR Streitwert kommts in einem Verfahren auch nicht mehr an  :D

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #34 am: 17. Oktober 2007, 09:12:51 »
aus dem Widerspruch zur von der RWE ausgesprochenen Kündigung sind jetzt
doch vier Sätze geworden:

Zitat
hiermit widerspreche ich der von Ihnen mit o. g. Schreiben ausgesprochenen Kündigung
zum 01.11.2007.

Zudem erachte ich die in diesen Verträgen geforderten Preise als unbillig gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB

Ich lehne ausdrücklich die von Ihnen angebotenen Verträge ab.

Ein Recht und die Notwendigkeit zur Kündigung des bestehenden Vertrages Ihrerseits besteht nicht.


Ich denke hiermit kann man nichts falsch machen und der Kündigung und den neuen Verträgen wurde eindeutig widersprochen.

Vieleicht auch einmal an den Bund der Energieverbraucher (sofern Verantwortliche hier mit lesen):

Wie hier im Forum ersichtlich ist, ist die \"Gemeinde\" doch sehr stark verunsichert was die ausgesprochenen Kündigungen angeht.

Der Wunsch und die Notwendigkeit nach einem Musterbrief ist doch sehr groß !

Läßt sich da in dieser Richtung kurzfristig nichts machen ?

Gruß
AnJo

Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #35 am: 17. Oktober 2007, 11:59:00 »
Auf meinen Widerspruch gegen die Kündigung bekam ich heute ein Schreiben. Darin wird das übliche blabla über die \"neue kundenfreundlichere GasGVV\" wiederholt, und dann schreiben sie:
\"Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst die aktuellen Bedingungen weiter\",
gefolgt von dem Vorbehalt bei Erfordernis den Vertrag später in die Grundversorgung zu überführen.

Sieht für mich so aus, als hätten sie damit die Kündigung zum 30.11. zurückgenommen

Offline Cremer

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #36 am: 17. Oktober 2007, 13:28:48 »
@dattelner,

glaube ich nicht.

Es gelten die aktuellen Bedingungen, also die neuen !!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #37 am: 17. Oktober 2007, 13:46:37 »
Zitat
Original von Cremer
@dattelner,

glaube ich nicht.

Es gelten die aktuellen Bedingungen, also die neuen !!!

Sorry, hatte ein Wort nicht richtig abgeschrieben. Es lautet:

\"gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter\"

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #38 am: 17. Oktober 2007, 13:47:01 »
Hallo Dattelner!

Was haben Sie denn dem Energieversorger in Ihrem Widerspruch geschrieben?
Wenn der Energieversorger schreibt, gefolgt von dem Vorbehalt bei Erfordernis den Vertrag später in die Grundversorgung zu überführen,
dann verstehe ich das so, das die Bedingungen vor der Kündigung weitergelten und keine Rückstufung in die Grundversorgung passiert.

mfg

marten

Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #39 am: 17. Oktober 2007, 13:52:01 »
Zitat
Original von marten
Hallo Dattelner!

Was haben Sie denn dem Energieversorger in Ihrem Widerspruch geschrieben?

Kurz + knapp, was RR hier auch schon geschrieben hat:

bestreiten des einseitigen Kündigungsrechts, da keine wirksame Einbeziehung von AGBs in den Sondervertrag

Offline elmex

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #40 am: 17. Oktober 2007, 14:42:57 »
Um es noch einmal klarzustellen.

Man kann entweder grundversorgter Kunde sein, ODER einen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Sofern man einen Sondervertrag abgeschlossen hat, besteht entgegen des Vorbringens der Versorgunsunternehmen kein Anpassungszwang, da nur die Bedingungen der Grundversorgung angepasst wurden (automatisch durch Erlass der neuen Verordnungen). Dies hat aber KEINE Bedeutung für die bislang abgeschlossenen Sonderverträge.

Indem die Versorgungsunternehmen ihre Kunden nun zum Abschluss eines neuen Sondervertrages zwingen wollen, beabsichtigen sie eine Zementierung der heute verlangten Preise, da diese bei Vertragsschluss vereinbart sind.

Denn die in den alten Verträgen enthaltenen Preisänderungsklauseln sind allesamt intransparent und daher nichtig, so dass auf deren Grundlage nie wirksam die Preise erhöht werden konnten. Sofern dies doch geschah, so geschah es ohne Rechtsgrund und kann zurückgefordert werden, da nur der anfänglich bei Abschluss vereinbarte Preis seine Gültigkeit hat.

Merke: Wenn schon kein Recht zur Preisänderung wirksam vereinbart wurde, so kann darauf keine Preiserhöhung gestützt werden. Deshalb ist auch § 315 BGB irrelevant, da  dieser erst eingreift, wenn ein solches Preisänderungsrecht WIRKSAM besteht.

Also versucht man von Versorgerseite diese Gefahr mittels neuer Verträge (koste, was es wolle) in den Griff zu bekommen.

Wenn aber ein alter Sondervertrag keine gültige Kündigungsklausel enthält, wonach der Versorger den Vertrag aufkündigen und zum Abschluss eines neuen drängen kann, dann gilt er einfach fort und MUSS nicht geändert werden. Das passt den Versorgern natürlich nicht und so versucht man eben zu tricksen (..sind gezwungen, Ihren Vertrag an die neuen Bedingungen anzupassen).

Deshalb sollte man tunlichst den Kündigungen widersprechen und darüber nachdenken, ob man die bisher unrechtmässig bezahlten Preiserhöhungen nicht gerichtlich zurückfordert. Auf § 315 BGB kommt es wie gesagt also nicht an.

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #41 am: 17. Oktober 2007, 15:33:01 »
@elmex
Danke  für detaillierten Ausführungen.

Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.

Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.

Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).

Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.

Gibt es so etwas ?

@dattelner

Würden Sie Ihren Widerspruch im Klartext hier einmal posten ?

Scheint ja nicht schlecht gewesen zu sein, wenn der Versorger Ihren
Widerspruch akzeptiert hat.

Danke !

Gruß
AnJo

Offline dattelner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #42 am: 17. Oktober 2007, 15:57:34 »
Zitat
Original von AnJo

Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.
Gibt es so etwas ?

laut RR: nein
Da die RWE kündigt, was nur bei Sonderverträgen zulässig ist, sollten wir doch einfach davon ausgehen, dass wir Sonderverträge haben. Wenn sie uns das so nahe legen..... :evil:

Zitat
Würden Sie Ihren Widerspruch im Klartext hier einmal posten ?

Wie schon geschrieben, kurz+knapp:
Ich bestreite ein einseitiges Kündigungsrecht Ihrerseits und bestehe auf Weitererfüllung des bestehenden Vertrags.

Ich bestreite die wirksame Einbeziehung entsprechender AGB gem. § 305 Abs. 2 BGB in den bisherigen Vertrag, so dass ein ordnungsgemäßes Kündigungsrecht nicht besteht.

(habe ich mir halt so aus den Postings von RR zusammengereimt; und hoffe keinen Bockmist damit gebaut zu haben)

Offline elmex

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #43 am: 17. Oktober 2007, 16:02:24 »
Zitat
Original von AnJo

Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.

Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.

Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).

Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.


Nein, so etwas gibt es nicht. Nach dem, was Sie hier vortragen, sind Sie Kunde der Grundversorgung. Dass Ihr Verbrauch höher ist, ändert daran nichts. Selbst mit 1 000 000 kWh pro Jahr wären Sie grundversorgter Kunde, wenn Sie nichts anderes mit Ihrem Versorger vereinbart haben.

Ein Sondervertrag wird nicht automatisch ab einer gewissen Verbrauchshöhe abgeschlossen, sondern bedarf üblicherweise der Unterschrift des Kunden. Dass ab einer gewissen Höhe Sonderverträge angeboten werden, die \"günstiger\" sind, ändert daran nichts. Ein solches vertragsangebot muss der Kunde nämlich ausdrücklich annehmen.

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #44 am: 17. Oktober 2007, 16:38:15 »
Zitat
Original von elmex
Zitat
Original von AnJo

Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.

Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.

Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).

Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.



Nein, so etwas gibt es nicht. Nach dem, was Sie hier vortragen, sind Sie Kunde der Grundversorgung. Dass Ihr Verbrauch höher ist, ändert daran nichts. Selbst mit 1 000 000 kWh pro Jahr wären Sie grundversorgter Kunde, wenn Sie nichts anderes mit Ihrem Versorger vereinbart haben.

Ein Sondervertrag wird nicht automatisch ab einer gewissen Verbrauchshöhe abgeschlossen, sondern bedarf üblicherweise der Unterschrift des Kunden. Dass ab einer gewissen Höhe Sonderverträge angeboten werden, die \"günstiger\" sind, ändert daran nichts. Ein solches vertragsangebot muss der Kunde nämlich ausdrücklich annehmen.


In bin Haushaltskunde und  in dem selben Tarif wie Anjo ( wie schon in den anderen Beiträgen beschrieben) und habe auch nie was unterschrieben.
Ich war bisher unsicher ob ich nicht doch Sondervertragskunde bin: Wenn ich die Ausführungen von Elmex verstehe, bin ich definitiv Grundversorgungskunde. Sehe ich das richtig so?
Wenn dem so ist, wie soll ich auf die Kündigung des Gasvertrages reagieren?
Mir einfach die Briefmarke für das Einschreiben sparen, da ich als Grundversorgungskunde gar nicht gekündigt werden darf.
Wie wirkt sich ein Schweigen auf meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 aus.

mfg

marten

 

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