@jroettges
Es sollte sich niemand verrückt machen lassen.
Die Sammelklagen sind richtig und wichtig.
Neben den Oldenburger Prozessen gibt es auch nach das Verfahren vor dem Kartellsenat des LG Hannover und das Verfahren vor dem LG Frankfurt/ Oder.
In den Kundeninformationen zur Sondervereinbarung der EWE AG zum 01.09.2004 und zum 01.08.2005 war unter 1.2 ausdrücklich aufgeführt:
\"Diese Sondervereinbarung ist kein Allgemeiner Tarif im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes\"
Es handelte sich gem. Punkt 2 ausdrücklich um Sondergaspreise.
Damit steht fest, dass die Sondervereinbarungen S I und S II , nunmehr umbenannt in EWE Erdgas Classic, keine Allgemeinen Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes waren, auf welche die AVBGasV als Verordnung überhaupt nur Anwendung fand (vgl. § 1 AVBGasV).
Sicher tut auch der Prozessbevollmächtigte der EWE gut daran, seine Brille zu putzen, dies nochmals genau nachzulesen und dies selbst schleunigst richtig zu stellen, sollte er im Eifer des Gefechts unwahre Tatsachen in der Verhandlung zum Vortrag gebracht haben. Des Lesens selbst soll er ja mächtig sein. Dass er vielleicht aufgrund gewisser Betagtheit schon etwas tuttelig ist und deshalb im Eifer eines Gefechts schon einmal Sachen durcheinander bringt, mag man ihm ggf. noch nachsehen. Nicht nachsehen würde man, wenn keine unverzügliche Richtigstellung dazu erfolgt.
Möglicherweise waren auch Juristen der EWE in der Verhandlung zugegen, die dem Prozessbevollmächtigen ggf. sogleich hätten ins Wort fallen müssen, weil sie es selbst besser wissen (müssen).
Sollten die EWE- Anwälte demgegenüber tatsächlich wahrheitswidrig etwas anderes im Prozess vorgetragen haben und daran weiter festhalten, dann gibt es dafür klare prozessuale und strafrechtliche Regelungen. Und sicher sind auch die Juristen- Kollegen bei den Staatsanwaltschaften des Lesens mächtig und ganz gewiss nicht nur des Lesens.
Wenn Zuschauer des Prozesses sich an enstprechende Aussagen des Prozessbevollmächtigten der EWE erinnern, wonach es sich bei den Sonderpreisen S I um Allgemeine Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes handelt, sollten sie dies schleunigst als Gedankenstütze zu Papier bringen, so dass sie selbst auch mit Zeugenaussagen, eidesstattlichen Versicherungen für diese Tatsatsache später zur Verfügung stehen können. Es müssen doch einige Zuschauer (nicht Kläger) Zeugen des entsprechenden Vortrags geworden sein. Diese sollte man nach Möglichkeit feststellen, um sie zu benennen, wenn die objektivste Behörde der Welt den Sachverhalt später aufklären wollte.
Vorsorglich also schon einmal eine Zeugenliste mit Anschriften zusammenstellen.
Im Übrigen ist es so, dass EWE selbst Erdgas fördert und nach Deutschland importiert bzw. an der Erdgasförderung und am Import beteiligt ist.
Der Wert der Ware Erdgas hatte sich laut amtlicher Statistik des BAFA Eschborn gegenüber April 2003 und November 2004 bis zum Mai 2005 gerade einmal von 1,31 Ct/ kWh auf 1,45 Cent/ kWh erhöht.
Preiserhöhung der EWE zum 01.09.2004 jedoch 0,40 Cent/ kWh (netto).
Der Wert der Ware Erdgas hatte sich laut amtlicher Statistik des BAFA Eschborn gegenüber Abril 2003 und November 2004 bis zum November 2006 gerade einmal von 1,31 Cent/ kWh auf 2,23 Cent/ kWh um 0,92 Cent/ kWh erhöht.
Die kumulierten Preiserhöhungen der EWE in dieser Zeit betrugen 1,510 Cent/ kWh (netto).
EWE behauptet dabei eine kumulierte Bezugskostensteigerung in dieser Zeit um 1,816 Cent/ kWh, was angesichts des vom BAFA amtlich festgestellten Anstiegs des Werts der Ware Erdgas an der deutschen Grenze in selber Zeit um lediglich 0,92 Cent/ KWh überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
EWE behauptet, ohne eine plausible Erklärung dafür zu haben, dass ihre Beschaffungskosten doppelt so stark gestiegen seien wie der Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze. Wie denn das?
Einzige Begründung: weltweit gestiegene Energienachfrage, vornehmlich in aufstrebenden Volkswirtschaften wie China und Indien.
Diese führte indes allein zum Anstieg des Werts der Ware Erdgas an der deutschen Grenze um lediglich 0,92 Cent/ kWh.
Dass da wohl etwas nicht stimmen kann, liegt wohl offen auf der Hand.