Hallo Frank-B.,
wer will denn so schnell aufgeben?
Das ist natürlich die Zermürbungstaktik der Energieversorger.
Die Mahnung kannst du eigentlich abheften.
Die Einstellungsandrohung solltest du aber
sehr ernst nehmen, wenn ein konkretes Datum der Sperrung angegeben oder sich aufgrund von Zeitangaben z.b. 4 Wochen ab Zugang, ermitteln lässt.
Sollte ein konkreter Termin genannt sein, ist handeln angesagt.
Ich habe gute Erfahrungen mit der Einschaltung der Landeskartellbehörde gemacht.
Für Dresden bzw. Sachsen zuständig ist das
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Dort auf die Dringlichkeit hinweisen und die Mitarbeiter bitten auf eine
schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung durch den Energieversorger hinzuwirken.
Sollte das nicht zum Ziel führen oder das Datum der Sperrandrohung in nächster Zukunft liegen, dann empfehle ich einen Rechtsanwalt einzuschalten, der gegebenenfalls auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung hinwirken wird.
Zum Thema Kündigung wurde hier im Forum schon viel geschrieben.
Der Versorger kündigt, was nun?Für Sondervertragskunden gilt z.B.
Folgendes.
Auch dies
hier unbedingt lesen.
Auch interessant, um die
eventuellen Folgen eines Sondervertrags im Einzellfall zu betrachten.
Ich hoffe, ich könnte Dir helfen. Weitere Fragen gerne an das Forum.
Grüße
belkin