Grundsätzlich festzustellen ist, dass jeder Kunde der bisher nach den Erdgas-Sonderpreisen PG1 und PG2 abgerechnet wurde stillschweigend ein Sonderabkommen angenommen haben soll. Insoweit als Sonderkunde behandelt wird. Erdgas-Südwest geht davon aus, dass wir alle Sonderkunden sind.
Falls man die Einstufung in den Sonderkundenstatus so hinnimmt ist ein jeder verpflichtet den bisher unbestrittenen Preis (also der letzte Tarifpreis PG1 oder PG2 vor Beginn des Widerspruches) weiter zu bezahlen. Es gibt z. B. aber auch die Meinung das nur der Preis bei Vertragsabschluss (dies kann sehr, sehr weit zurückliegen) zu zahlen wäre, da sämtliche Preiserhöhungen wegen einer fehlenden gerichtsfesten Preisanpassungsklausel überhaupt gar nicht möglich waren.
Folgende Möglichkeiten bleiben somit übrig:
1. Wer den Sondervertrag unterzeichnet hat den nun aktuellen Sondertarif angenommen. Die Nachforderung der bisher einbehaltenen Beträge wird sofort folgen! Das Thema \"Gaspreiswiderstand\" ist dann gelaufen!
2. Ein Wechsel zu E-wie-Einfach bringt ebenfalls nichts, da man dort mehr bezahlt (nach unseren Vergleichsberechnungen) wie in den angebotenen Sondertarifen PG1 und PG2! Im übrigen verwirkt man dort das Recht auf den Unbilligkeitseinwand und kann sich nur noch gegen die Preiserhöhungen an sich wehren. Dies wird dann mit einer Kündigung seitens E-wie-Einfach gekontert womit man wieder dann beim Grundversorger (hier Erdgas-Südwest) landet. Falls man dort dann nicht dem Sonderabkommen zustimmt wird man in die Heizgas-Grundversorgung eingestuft. Es wäre also nur ein Umweg wieder zurück! Die Konterung des Unbilligkeitseinwandes durch eine Kündigung habe viele schon beim Stromversorger yello erfahren müssen. Dort ist es genauso gelaufen bei ähnlichen Gegebenheiten.
3. Gar nichts tun und die Änderungskündigung wirksam werden lassen. Dies hat zur Folge das man Tarifkunde wird und mit dem neuen, seit kurzem erst eingeführten, Heizgastarif in der Grundversorgung, beliefert wird. Der Unbilligkeitseinwand kann dann weiter geführt werden und die verminderten Beträge gezahlt werden. Das letzte BGH-Urteil vom Juni 2007 bezieht sich auf einen Tarifkunden. Wie dieser Weg endet können wir nicht vorhersagen! Explizit empfiehlt der BdE hier weitermachen!
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6597&back_cont_id=4043Bei fehlender Kündigungsklausel kann ein neuer Vertrag eigentlich nicht durch Stillschweigen zustande kommen.
4. Schließlich kann man der Änderungskündigung widersprechen. Dies ist dann möglich wenn mit dem Versorger kein wirksames Kündigungsrecht vereinbart wurde. Genau dieser Punkt ist in jedem Fall zu überprüfen. Grundsätzlich trägt der Versorger für den Nachweis dieses Kündigungsrechtes die Darlegungs- und Beweislast. Falls der Kunde niemals eine Unterschrift geleistet hat (es also explizit nur einen mündlichen Vertrag gibt bzw. durch bloßes Handeln zustandegekommen ist) ist es eher wahrscheinlich, dass dieses Kündigungsrecht niemals vereinbart wurde.
Ist also die Kündigung, mangels Kündigungsrecht, unwirksam bleibt das bisherige Vertragsverhältnis mit der Belieferung zu den Sonderabkommen PG1 und PG2 weiterhin bestehen.
Mit dem Widerspruch gegen die Änderungskündigung sollte man die bisherigen Widersprüche ausweiten (auf den gesamten Preis) bzw. ausdrücklich aufrecht erhalten.
Ohne wirksam vereinbartes und hinreichend transparentes Preisanpassungsrecht (in den Sonderabkommen PG1 und PG2) muss der Versorger die Kunden dann zum Preis (bei Beginn des Widerspruches, vielleicht sogar dem Preis bei Vertragsbeginn, was unklar ist) weiter beliefern. Der Gashahn wird bei uns Widerständlern eh niemals abgestellt, kraft Gesetzes.
Im übrigen wurde von Erdgas-Südwest bei den Änderungskündigungen diverse Spielregeln nicht beachtet was die Formvorschriften von einer Änderungskündigung verlangt. Dies sollte auch jeder in sein Antwortschreiben mit aufnehmen.
http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021 Wichtig ist dann noch der Hinweis zum Schluss ALLE ZAHLUNGEN NUR UNTER VORBEHALT !!!! Dies explizit bei den Überweisungen vermerken. Daueraufträge bitte entsprechend anpassen.
rebellische Grüße