Vielen Dank, Herr Fricke.
Der Anfangspreis ist aus dem Jahre 2001, also vor meiner \"Rebellenzeit\". Ich bezweifle ja stark, das der Preis als vereinbart gilt.
Da ich die kürzlich zugesandten Vertragsangebote (Strom & Gas) nicht unterschrieben und auch noch keine Kündigung erhalten hab, gehe ich mal davon aus, dass der alte Vertrag noch weiter besteht und ich noch nicht in der Grundversorgung bin.
Auch hat mir die EVI noch keine Stellungnahme zu diesem Urteil
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 zukommen lassen. Eigentlich rechne ich damit, wenn man den bundesweiten Trend hierzu verfolgt.
Ich weiß jetzt eigentlich nur, das die EVI beim Strom eine andere Auffassung hat. Unsicher bin ich, ob ich auf dieses Schreiben reagieren sollte. ?(