Hallo Maik,
Vertrag ist Vertrag, sagten schon die alten Römer, und Verträge sind einzuhalten, soweit nicht andere GESETZLICHE BESTIMMUNGEN etwas anderes besagen.
Was dort nicht drin steht ist auch nicht abrechenbar, egal ob Gasversorger oder Heizungsbauer.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe und auch sehr hohe Gasrechnungen werde ich das mal durchziehen; jedenfalls bekommt mein Gasversorger kein Geld mehr von mir, da sich bei mir der Preis pro kWh seit Vertragsschluss nahezu verdoppelt hat, der Bezugspreis für Erdgas aber nicht.
Wenn die von mir Geld haben wollen müssen sie wohl notgedrungen Ihre Kalkulation offenlegen, zumindest wenn man den aktuellsten Beschluss des AG Heilbronn und das letzte Urteil des BGH in dieser Sache zugrunde legt.
Gruss
Jürgen