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Autor Thema: Antwortschreibern der NEW bzw. NVV und die WIBERA !!!!!!!!!!  (Gelesen 5166 mal)

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Offline cdaguhn

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Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe gestern mein Antwortschreiben in Sachen Widerruf bekommen. Die NVV (bzw. NEW) reagiert wie folgt:

Der Einwand der Unbilligkeit wird zurückgeweisen, weil eine Gaspreisstudie eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers (die WIBERA AG, www.wibera.de) ergeben hat, dass die NVV im bundesweiten Vergleich 0,5 % unter dem Schnitt liegt.

Interessanterweise war der Vorstandsvorsitzende der NVV ca. 15 Jahre bei der WIDERA tätig. (1979, Start als Berater, 1994 Abgang als Prokurist).
Und er wird wohl nicht im Streit gegangen sein, wenn die NVV die WIBERA heutzutage noch mit der Erstellung von Gutachten beauftragt.

Böse Zungen behaupten, hier könnte es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln !!!! Das ist natürlich ausdrücklich nicht meine Meinung - ich bin fest davon überzeugt, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Habe es mir aber nicht nehmen lassen, diese Zusammenhänge mal ein wenig publik bei Presse und Fernsehen zu machen. (Konkret Rheinische Post/WZ und WISO).

Wollen mal schauen, ob das jemanden interessiert....

Schöne Grüße an alle


Offline RR-E-ft

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Antwortschreibern der NEW bzw. NVV und die WIBERA !!!!!!!!!!
« Antwort #2 am: 16. Februar 2005, 20:49:52 »
WIBERA sind nicht nur unabhängig.

Sie ist wohl auch die einzige auf ihrem Gebiet.

Erst prognostiziert WIBERA die zukünftige Preisentwicklung (WIBERA- Preistelegramm).

Danach werden den Unternehmen Gutachten erstellt, die besagen, dass diese sich nach der erwarteten Preisentwicklung bei ihrer Preiskalkulation gerichtet haben.

Ich würde mal denken, dass es sich dabei um einen klassischen \"Zirkelschluss\" handeln dürfte, der den Gesetzen der Logik widerspricht. Die Katze beißt sich selbst in den Schwanz.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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Antwortschreibern der NEW bzw. NVV und die WIBERA !!!!!!!!!!
« Antwort #3 am: 17. Februar 2005, 08:59:24 »
Hallo an alle, besonders die NVV bzw. NEW Geschädigten,

bin in Schwalmtal über die EVS mit Gas versorgt. Diese gehört der NVV und damit nun nach zusammenschluss wohl auch zum NEW.

Wie bereits beschrieben habe ich am 16.11.04 der Preiserhöhung widersprochen. Nach einigem hin und her habe ich meine Einzugsermächtigung entzogen und überweise nun selbst einen verringerten Abschlag. Außerdem habe ich angekündigt jeden Monat meinen Zählerstand abzulesen und durchzugeben.  Das alles habe ich Ihnen gleichzeitig mit der Aufforderung zur Korrektur der Jahresrechnung 2004 mitgeteilt (26.01.05). Dort ist nämlich der erhöhte Preis ab 10.04 angesetzt worden. Bisher hat mein Versorger sich dazu nicht geäußert oder das Geld abgelehnt. Werde Ihnen in den nächsten Tagen eine Frist zur Korrektur setzten!!! Was mich etwas wundert ist das unterschiedliche Vorgehen bei uns Betroffenen. Mir wurde weder eine Kündigung bzw. Umstufung in teureren Tarif noch eine Gassperrung angedroht.

Herr Fricke, ist dieses unterschiedliche Vorgehen nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz? Wenn ja, können sich die so attackierten Kunden der NEW (oder wie sie nun jetzt auch immer heißen) gerne bei mir zwecks Datenaustausch melden.

Offline sternenmeer

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Antwortschreibern der NEW bzw. NVV und die WIBERA !!!!!!!!!!
« Antwort #4 am: 17. Februar 2005, 10:07:37 »
Hallo,lieber Mitstreiter,
hier etwas zum Nachweis der Unbilligkeit durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.In der Feststellungsklage beim Heilbronner Amtsgericht-
(Klaus v. Waldeyer-Hartz) steht im Beschluss des Amtsgerichts
\"Denn die Billigkeitsprüfung obliegt dem Gericht,nicht einer von der Beklagten beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.Die Beklagte
wird nicht umhin kommen,im Rahmen ihrer Darlegungslast dem Gericht
die Grundlagen für eine Billigkeitsprüfung zu liefern,in dem sie ihre Preis-
kalkulation bzgl. der Tarifgruppe,der der Kläger angehört,offen legt.\"
(s. Neuigkeiten).  

 Grüsse von sternenmeer

 

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