Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlagzahlungen  (Gelesen 5721 mal)

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Offline Christian Guhl

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Abschlagzahlungen
« am: 29. August 2007, 13:25:04 »
Nachdem immer mehr Kunden feststellten, daß die Abschläge trotz gesunkenen Verbrauchs erheblich heraufgesetzt wurden,habe ich die Zeitung eingeschaltet.
In einem Artikel heute erklärt Avacon, daß der letzte Winter nicht normal war und die Abschlagbeträge mit Gradtagszahlen für einen \"normalen\" Winter berechnet wurden. Vielleicht sollte man die GVVGas erweitern :
Die Abschlagzahlungen werden für einen normalen Winter festgelegt.Was normal ist, bestimmt Eon-Avacon.\"

Offline Crazycreek

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Abschlagzahlungen
« Antwort #1 am: 29. August 2007, 13:41:01 »
Und was ist der Umkehrschluss?
Kunden lassen ihre Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch anpassen und der nächste Winter wird wieder normal und am Ende ist die Nachzahlung kaum zu tragen.
Es ist auch nicht unüblich, die Verbrauchswerte anhand von Gradtagszahlen zu errechnen und in die Neuberechnung des Abschlagsbetrages mit einfliessen zu lassen.

Offline Zeus

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« Antwort #2 am: 29. August 2007, 14:37:15 »
@Crazycreek

Warum dem Versorger einen so hohen Vorschuss gewähren? Nur den Betrag als Rate überweisen den man aufgrund der letzten Abrechnung selbst errechnet hat, und dies dem Unternehmen mitteilen. Den Differenzbetrag auf ein Sparbuch und die Zinsen selbst kassieren. Somit ensteht auch kein Problem wenn anlässlich der Jahresendabrechnung ein etwas höhere Betrag angefordert werden sollte.  ;)

Offline superhaase

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Abschlagzahlungen
« Antwort #3 am: 29. August 2007, 14:45:08 »
@Zeus:
Volle Zustimmung!
8) solar power rules

Offline bjo

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Abschlagzahlungen
« Antwort #4 am: 29. August 2007, 17:32:23 »
Zitat
Original von Zeus
@Crazycreek

Warum dem Versorger einen so hohen Vorschuss gewähren? Nur den Betrag als Rate überweisen den man aufgrund der letzten Abrechnung selbst errechnet hat, und dies dem Unternehmen mitteilen. Den Differenzbetrag auf ein Sparbuch und die Zinsen selbst kassieren. Somit ensteht auch kein Problem wenn anlässlich der Jahresendabrechnung ein etwas höhere Betrag angefordert werden sollte.  ;)

Bingo!

RWE erhöht sogar die Abschläge wenn noch Guthaben vorhanden sind!
eigener Fall in der Familie
- 500 EUR Guthaben (8 Familienhaus) Abschlag + 60 %
- Anruf ja wir senken die Abschläge, Brie mit neuen Abschlägen +100%
- Anruf neue Abschläge machen wir nicht
- Servicepunkt gegangen. Kein Problem wir senkne die Abschläge auf den von Ihnen gewünschten Betrag!

Offline Christian Guhl

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Abschlagzahlungen
« Antwort #5 am: 29. August 2007, 18:37:51 »
M.E.verstößt Eon-Avacon hier gegen die GVVGas.
Im § 13 heißt es klar und einfach: \"Die Abschlagzahlung berechnet sich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.\" Nichts von wegen normalen Winter. Und eine Berechnung anhand von Gradtagzahlen ist überhaupt nicht vorgesehen.Nicht das mich das besonders stört.Ich setze meine Zahlungen schon seit 3 Jahren selbst fest.Was mich stört, ist die Unverfrorenheit, mit der die EV sich über die GVV hinwegsetzen.

Offline bjo

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Abschlagzahlungen
« Antwort #6 am: 29. August 2007, 19:14:02 »
Zitat
Original von Christian Guhl
M.E.verstößt Eon-Avacon hier gegen die GVVGas.
Im § 13 heißt es klar und einfach: \"Die Abschlagzahlung berechnet sich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.\" Nichts von wegen normalen Winter. Und eine Berechnung anhand von Gradtagzahlen ist überhaupt nicht vorgesehen.Nicht das mich das besonders stört.Ich setze meine Zahlungen schon seit 3 Jahren selbst fest.Was mich stört, ist die Unverfrorenheit, mit der die EV sich über die GVV hinwegsetzen.

abgesehen vom bereits erwähnten Fall steht´s auch so bei RWE!

Eine nette Dame im Servicezentrum, ich geb da immer meine Einsprüche ab, erklärte mir die RWE Vorgehensweise wie folgt!
- Durchschnittsverbrauch gemäß §13
- Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung

- > passt das dem Kunden nicht
- Anpassung bei der nächsten Preissenkung sofort möglich!
oder
- Anpassung wenn der Kunde erklärt das er einen stark abweichenden Verbrauch erwartet!

so zumindest die Theorie!

Offline Crazycreek

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« Antwort #7 am: 30. August 2007, 09:28:40 »
Zitat
Original von Zeus
Warum dem Versorger einen so hohen Vorschuss gewähren? Nur den Betrag als Rate überweisen den man aufgrund der letzten Abrechnung selbst errechnet hat, und dies dem Unternehmen mitteilen. Den Differenzbetrag auf ein Sparbuch und die Zinsen selbst kassieren. Somit ensteht auch kein Problem wenn anlässlich der Jahresendabrechnung ein etwas höhere Betrag angefordert werden sollte.  ;)

Gut, das macht Sinn, ich gebs zu. :)
Leider zeigt die Praxis aber, das nicht jeder so schlau handelt.

Offline AKW NEE

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Abschlagzahlungen
« Antwort #8 am: 10. September 2007, 20:13:05 »
Hallo und guten Tag,
für die Tarife \"Erdgas\" und \"Classic\" hat die E.ON Avacon eindeutige Bestimmungen in Ihrer AGB, es ist die GVVGas und ergänzende Bestimmungen der Avacon. In den ergänzenden Bestimmungen ist zu lesen, daß die Avacon berechtigt ist auf den zu erwartenden Verbrauch einen monatlichen Abschlag zu erheben, mehr nicht.

Vom Kundenservice gibt es die Auskunft die Erhöhung kommt zustande, weil der Durchschnitt des Gasverbrauchs aus den letzten drei Jahre genommen wird. Von der Verwendung von Gradtagszahlen hat mensch dort noch nichts gehört. Auch diese Erklärung ist dummes Zeug, nach einem milden Winter mit geringem Verbrauch, müßte auch hier der Abschlag geringer ausfallen als im Jahr davor.

Anders als in der Lokalzeitung erklärt, sind die Gradtagszahlen nicht die Anzahl von Tagen unter 15°C. Eine genaue Erklärung gibt es in den technischen Blättern. Die Gradtagszahlen sollen nur in der Jahresendabrechnung Anwendung finden, hier zur zeitlichen Abgrenzung des Verbrauchs.

Wie auch immer hier versuchen Versorger ihre Monopostellung zu benutzen um unberechtigt zinnslose Geldzahlungen zu erzwingen. Dies ist ein Fall für die Kartellbehörde und die Energieaufsicht.

Gruß aus dem Wendland

Offline AKW NEE

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Abschlagzahlungen
« Antwort #9 am: 07. Oktober 2007, 16:56:00 »
@ Christian Guhl

@ alle

Die GVVGas findet bei Sonderverträgen keine Anwendung, sondern nur in der Grundversorgung. Nach unerschütterlicher Meinung einiger hier im Forum ist dies nur der TarifErdgas.

Gruß

Offline bjo

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« Antwort #10 am: 07. Oktober 2007, 20:46:00 »
bin zwar bei RWE, muß aber sagen das man wenn man die richtigen anspricht die Raten bekommt die man will!
Unrealistische, 1 € usw.. natürlich nicht!

Offline Christian Guhl

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Abschlagzahlungen
« Antwort #11 am: 08. Oktober 2007, 19:00:21 »
@AKWNee
Für Tarifkunden sind es die GVV (in den alten AVBGas stand das Gleiche). Für Sondervertragskunden (Comfort) steht die wortgleiche Klausel in den \"Allgemeinen Bestimmungen\" auf der Rückseite des Vertrages.
Für den Tarif \"Classic\" wurden die AGB aufgrund fehlender Unterschrift niemals wirksam einbezogen. Eigentlich hat Eon-Avacon hier gar keinen Anspruch auf Abschlagzahlungen.

Offline AKW NEE

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« Antwort #12 am: 06. Dezember 2007, 11:11:49 »
@ Crazycreek
Nicht alles, was bei den Versorgern üblich ist, entspricht auch den rechtlichen Bestimmungen. Die Gradtagszahlen finden bei der Abschlagsberechnung keine Anwendung.
Gradtagszahlen werden nur gebildet, wenn die Durchschnittstemperatur des betreffenden Tages unter 15° C liegt. Es soll ja Leute geben die sogar bei 16° C heizen.  In den technischen Regeln ist die Verwendung dieser Zahlen beschrieben, hier geht es um die zeitliche Abgrenzung innerhalb einer Verbrauchsabrechnung ( bei Preisänderungen ).

Wenn ich, wie Sie anscheinend, dem Versorger keine Bereicherung vorhalten wollte, dürfte der Abschlag höchstens unverändert bleiben. Die Avacon hat die Abschläge aber bis zu 65% erhöht. Im Vergleich zum letzten \"normalen Winter\" bedeutet dies, eine angenommene Verbrauchsteigerung um ca. 40 %. Bei dieser Annahme wurde eine Preissteigerung im Sinne des Versorgers von 20 % berücksichtigt.

 

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