Hallo und guten Tag,
für die Tarife \"Erdgas\" und \"Classic\" hat die E.ON Avacon eindeutige Bestimmungen in Ihrer AGB, es ist die GVVGas und ergänzende Bestimmungen der Avacon. In den ergänzenden Bestimmungen ist zu lesen, daß die Avacon berechtigt ist auf den zu erwartenden Verbrauch einen monatlichen Abschlag zu erheben, mehr nicht.
Vom Kundenservice gibt es die Auskunft die Erhöhung kommt zustande, weil der Durchschnitt des Gasverbrauchs aus den letzten drei Jahre genommen wird. Von der Verwendung von Gradtagszahlen hat mensch dort noch nichts gehört. Auch diese Erklärung ist dummes Zeug, nach einem milden Winter mit geringem Verbrauch, müßte auch hier der Abschlag geringer ausfallen als im Jahr davor.
Anders als in der Lokalzeitung erklärt, sind die Gradtagszahlen nicht die Anzahl von Tagen unter 15°C. Eine genaue Erklärung gibt es in den technischen Blättern. Die Gradtagszahlen sollen nur in der Jahresendabrechnung Anwendung finden, hier zur zeitlichen Abgrenzung des Verbrauchs.
Wie auch immer hier versuchen Versorger ihre Monopostellung zu benutzen um unberechtigt zinnslose Geldzahlungen zu erzwingen. Dies ist ein Fall für die Kartellbehörde und die Energieaufsicht.
Gruß aus dem Wendland