Guten Tag Herr Warmuth,
uns hat die GGEW (leider) nicht den Strom abgestellt. Hätten Sie´s getan, dann hätten wir bemerkt, dass wir tatsächlich zu dem auserwählten Kundenkreis gehören und wahrscheinlich umgehend diese Situation geändert. Folgende Erfahrungen durften wir machen:
Aufgrund der überdimensionalen Strompreise in SE, entschlossen wir in 2003 den Anbieterwechsel und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille. Etwa ein halbes Jahr später packte uns die Neugier und wir riefen an. Von einer freundlichen Mitarbeiterin wurden wir um etwas Geduld gebeten (nach einem halben Jahr), da aufgrund des erhöhten Kundeninteresses eine Bearbeitung noch andauern kann. Nun, man würde uns informieren. Leider blieb diese Information aus und wir zogen dann Ende 2004 um. Bis dahin zahlten wir brav an den örtlichen Versorger weiter. Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW, angeblich entstanden durch eine Rechnung vom 31.01.05, die wir leider nicht bekamen. Sonst hätte ich doch längst was unternommen (§ 315 BGB). Sehr überrascht und verärgert wurde der Forderung widersprochen, da wir uns nicht erinnern können jemals als Kunde bei der GGEW begrüßt worden zu sein. Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004, erster Buchungsversuch des laut AGB vorfällig zu zahlenden Abschlages von 24,00 €/mtl. erfolgte angeblich am 03.11.2004. Na wenn das mein Konto gewesen wäre, den hätte ich....ups war´s anscheinend. Leider fehlt mir auch diesbezüglich jede Kenntnis. Außerdem steht die Gesamtforderung in keiner Relation zum Abschlag. Unseren Endzählerstand haben wir unserem örtlichen Versorger mitgeteilt. Der Strom wurde uns allerdings auch nicht abgedreht, was laut AGB nach einem Zahlungsrückstand von 100,00 € erwartet werden muss. Sie klagen jetzt!!! Wir wohl auch!! Leider drückt sich unser Amtsgericht diesbezüglich mehrdeutig aus. Unsere Möglichkeiten bestehen in einer Widerspruchsklage, bzw einer Klageerwiderung. Meiner Meinung nach sollte ein Antrag auf Klageabweisung eingereicht werden, da wir fest der Meinung sind keine Vertragsbeziehungen mit diesem Unternehmen gepflegt zu haben. Wir haben es gewollt und beantragt, aber man hat uns nicht gelassen. Keine Leistung-kein Geld. Bin ich da jetzt schief gewickelt? Ich kann mir diese Situation nicht erklären. Hilfe!!!!!
Ich hoffe nur, dass sich das als böser Scherz herausstellt.
Wer sich diesen Spaß nicht entgehen lassen will, der sollte gerne mal versuchen bei der GGEW Kunde zu werden.
Über Ideen und Vorschläge wäre ich echt dankbar!!
LG
Daya