Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit  (Gelesen 7434 mal)

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Offline chrisgruen

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« am: 14. August 2007, 13:49:45 »
Hallo,

ich hab mal was ganz neues: Ich hab mich zum wiederholtem Mal wegen der immer wieder erhobenen Mahngebühr von 5.-EUR beschwert, diesmal über die Seite http://www.stadtwerke-beschwerden.de von Herrn Offmann.
Außerdem habe ich moniert, daß nach meiner Bitte, die Abschlagszahlungen zu kürzen (wegen des Gaspreisstreits) von Seiten der Stadtwerke (!) die Einzugsermächtigung gelöscht wurde (da eine niedrigere Einzugsermächtigung angeblich nicht möglich sei). Seither überweise ich meine (gekürzten) Abschlagszahlungen per Dauerauftrag.
Als Antwort bekam ich nun, daß sie erstamal auf Ihre Mahngebühren bestehen, da rechtens (mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23.8.07, welches sich wiederrum auf das BGH-Urteil vom 13.6.07 bezog) und vor allem der Hammer:
Sie wollen jetzt meinen M-Strom Vertag kündigen, da keine Einzugsermächtigung besteht und der M-Strom Vertrag an eine Einzugsermächtigung gebunden wäre, und den Strom zu den deutlich teureren allgemeinen Preisen abrechnen.  Dabei hab ich die Einzugsermächtigung  ja gar nicht gekündigt!!!

Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt reagieren soll?

Christian

Offline Cremer

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #1 am: 14. August 2007, 17:50:09 »
@chrisgruen


mal hier lesen

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

Das Urteil bezieht sich auf einen bestimmten Kunden, nicht auf Kunden der SWM und daher auch nicht gültig
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #2 am: 14. August 2007, 18:57:45 »
Zitat
Original von chrisgruen
Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt reagieren soll?
Ich würde an Deiner Stelle ganz einfach den Stromanbieter wechseln.
M-Strom ist zwar schon recht günstig, so dass Du kaum was sparen wirst, aber Du hast dann die Geschichten getrennt und die SWM können Dir vom Strom her keinen Ärger mehr machen und die Zahlungen und Abrechnungen vermischen - das machen die nämlich nur zu gerne.

Beim Strom geht das ja Gott sei Dank schon - wenn auch ein richtiger Wettbewerb noch auf sich warten lässt.

Schau mal hier

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline chrisgruen

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #3 am: 15. August 2007, 23:10:06 »
Hi,

tja, Stromanbieter wechseln hab ich auch schon überlegt, das blöde ist nur, daß wir sehr viel Nachtstrom verwenden (65%) und bei den SWM der Nachttarif eben schon ab 21.00 beginnt und das ganze Wochenende gilt.
Einen Wechsel wollte ich deswegen möglichst vermeiden.

Christian

Offline Cremer

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #4 am: 15. August 2007, 23:37:37 »
@chrisgruen,

ich schlage vor, Widerspruch nach § 315 einlegen, Abschläge kürzen und am turnusmäßigen Jahresendem, wenn die Rechnung kommt, die eigene aufmachen und nur diesen Differenzbetrag zahlen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Regina***

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #5 am: 16. August 2007, 07:57:08 »
Das Löschen der Einzugsermächtigung seitens des Energieversorgers ist Schikane und widerspricht § 226 BGB (Schikaneverbot).

Ich würde explizit per Einschreiben/Rückschein und am besten vorab per Fax (Faxprotokoll drucken lassen), nochmals eine EE (Einzugsermächtigung) erteilen, wirksam beschränkt auf die Höhe der gekürzten Abschläge (Beträge ganz genau mit Verwendungszwecken aufführen).

Bei mir hat z.B. entega, nachdem sie auch erst behaupteten, das mit dem Abbuchen würde nicht gehen, die letzten 3 nicht abgebuchten Stromabschläge jetzt abgebucht (in einem Betrag, d.h. so richtig im Turnus mit regelmäßigen Abbuchungen bin ich wohl noch nicht wieder drin, aber es beweist mir, dass es doch geht, dass eben nicht alle (angeblich) fälligen Beträge abgebucht werden, sondern auch Teilbeträge.)

Der Versorger darf Dich außerdem nicht schlechter stellen, als seine anderen Kunden (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Wenn er eine von Dir erteilte - und wirksam auf die gekürzten Abschläge beschränkte - EE vorliegen hat, darf er nicht zu Deinem Nachteil diese ausschlagen und auf Bareinzahlung oder Überweisung bestehen.

Urteile scheint es dazu noch keine zu geben, jedoch wie gesagt
§ 226 BGB - Schikaneverbot
sowie Gleichbehandlungsgrundsatz

Noch etwas: etwaige Nachforderungen vom Energieunternehmer sind nach Widerspruch gem. § 315 BGB nicht fällig! Deshalb dürfen dafür auch keine Mahngebühren berechnet werden. Der Energieversorger hat das Stillhaltegebot gem. § 315 BGB zu erfüllen und nicht zu mahnen (trotzdem mahnen entspricht wiederum Schikane und Nötigung).

Viele Grüße
Regina

Offline superhaase

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #6 am: 16. August 2007, 11:31:23 »
Zitat
Original von chrisgruen
tja, Stromanbieter wechseln hab ich auch schon überlegt, das blöde ist nur, daß wir sehr viel Nachtstrom verwenden (65%) und bei den SWM der Nachttarif eben schon ab 21.00 beginnt und das ganze Wochenende gilt.
Einen Wechsel wollte ich deswegen möglichst vermeiden.
Wieviel kWh brauchst Du denn insgesamt?
Hast Du Deine Daten schon mal bei Verivox eingegeben?

Selbst wenn Du Durch den Versorgerwechsel 20 oder 30 Euro im Jahr mehr zahlen musst - ich würde wechseln, denn dann bist Du den Ärger los und die Stadtwerke merken, wohin ihre Schikanen führen: zum Kundenverlust. Vielleicht hilft ja auch schon, mit einem Wechsel zu drohen?

Es ist doch auch viel bequemer für Dich, als die Sache mit der Einzugsermächtigung usw. gegen die SWM durchzufechten. Auch wenn Du im Recht bist, das gitb ein ewiges hin und her und  ist doch nur nervtötend.
Ich finde, man muss nicht immer auf seinem Recht beharren und es unter großem Aufwand und mit geringem finanziellen Nutzen (im Falle eines Erfolgs) durchsetzen, wenn man sehr bequeme Alternativen hat.
Am meisten kannst Du den SWM mit einem Versorgerwechsel weh tun.


Interessant wäre für dich der Schwachlasttarif von EV Ottobrunn.

Auch der Grundversorgungstarif der SWM scheint laut Verivox gar nicht so unattraktiv zu sein für \"Schwachlastverbraucher\" mit insgesamt 4000 kWh/a und 65% Schwachlastanteil. In diesem Fall sogar billiger als der M-Komfort-Tarif!

Leute seid nicht so wechselscheu und faul, sondern spielt Eure Daten doch einfach mal bei den Strompreis-Vergleichsseiten im Internet durch!  :rolleyes:

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline chrisgruen

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #7 am: 18. August 2007, 02:22:10 »
Hi,

ja , hab schon rumgerechnet,  auch bei Verivox, wie gesagt, die anderen Schwachlasttarife gehen, so wie ich das sehe, erst um 22.00 los und gelten am Samstag erst ab 13.00, das ist nicht mehr so atraktiv.
Wir brauchen leider fast 8000kWh und die anderen Tarife, bei denen man ein Stromkontingent im voraus bezahlt kommen für mich nicht in Frage.
Sicher ist der Zeit- und langsam auch der Nervenaufwand schon groß, aber daß die SWM sich jetzt so gebärden, und auf der \'Stromschiene\' auch noch eine Front eröffnen hätte ich ja nicht gedacht. Ein entsprechendes Schreiben, in dem ich dann zumindest die Kündigung androhe (dann gleichzeitig auch mit meinem Geschäft mit weiteren 8000 kWh) habe ich schon im Kopf.

@cremer
Hab ich das letzte BGH Urteil (Anbieter müssen Gaspreis nicht gesamt nachweisen sondern nur Erhöhung, da - angeblich- keine Monopolstellung vorliegen würde) nicht so verstanden, daß ich als Kunde nur Widerspruch nach §315 BGB einlegen kann, wenn eine Monopolstellung vorliegen würde, die doch beim Strom sowieso nicht gegeben ist, da ich hier den Anbieter ja relativ einfach wechseln kann?

Gruß, Christan

Offline superhaase

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« Antwort #8 am: 18. August 2007, 09:57:17 »
@chrisgruen:

ich sehe Dein Problem nicht:
bei 8000 kWh/a und 65% Schwachlastanteil ergibt sich:

SWM Tarif M-Komfort = 1295 €
SWM Tarif Grundversorgung S (ohne EZ-Ermächtigung) = 1310 €

Unterschied = 15 € oder 1,1 %.
Das ist doch kein Beinbruch. Lohnt dafür ein Nebenkriegsschauplatz?

Alternativ kannst Du bei den SWM eine getrennte Abrechnung verlangen, dann kannst Du den M-Komfort-Tarif halten. Aber eine getrennte Abrechnung kostet 30€ extra glaub ich.

Also lass Dich einfach in den Grundtarif einstufen.
Du kannst ja überlegen, dann auch beim Strom den Unbilligkeitseinwand zu erheben....... das ist durchaus möglich, dazu braucht es keine Monopolstellung. Les Dich hier im Forum mal schlau.

ciao,
sh
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Offline chrisgruen

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« Antwort #9 am: 18. August 2007, 23:44:59 »
@uperhaase

Hi,

das Problem sind sicher nicht die 15.-EUR sondern daß ich glaube (was man ausprobieren müßte), daß die SWM dies nicht so ohne weiteres akzeptieren würden. Ich habe das Gefühl, daß die einen ganz einfach wo es geht, schikanieren wollen und hier gibt es ganz klar die Gedanken, den Versorger aus Prinzip zu wechseln und nicht nur den Tarif und dann würde es doch deutlich teurer.

Gruß, Christian

Offline Cremer

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« Antwort #10 am: 19. August 2007, 12:37:32 »
@chrisgruen,

Das BGH Urteil betraf nur einen bestimmten Kunden.

Als örtlicher Stromanbieter hat er Monopolstellung, auch wenn man ggf. wechseln könnte. Es wäre zu leicht zu sagen, es gibt mehrere Anbieter.

Was zu fragen wäre, ob Sie von anderen Stromanbietrn angenommen werden?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Drohende Kündigung M-Strom wg.Gaspreisstreit
« Antwort #11 am: 20. August 2007, 12:55:03 »
@Cremer

Ihre Aussage ist nicht nachvollziehbar.

Für die Frage, ob eine einseitige Preisänderung der Billigkeitskontrolle unterliegt, kommt es auf eine Monopolstellung schon nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 und § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV).

 

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