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Autor Thema: Abbuchung rechtlich bedenklich ?  (Gelesen 4501 mal)

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Offline BerndA

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Abbuchung rechtlich bedenklich ?
« am: 10. Februar 2005, 18:18:55 »
Hallo Leute, eine wichtige Frage an die Rechtsexperten unter Euch,

nachdem mein EVU nach einigem Hin und Her ja bereit war, die Mahnungen und Sperrungsandrohungen bezüglich meines Widerspruches zurückzuziehen, hatte ich den Herren dort unter Berücksichtigung des alten Preises plus 2 % einen Vorschlag für die zu leistende Abschlagszahlung gemacht.

Diese wurde ja dann auch überraschend akzeptiert. Ich hatte in diesem Zusammenhang jedoch dem EVU erlaubt, die automatischen Abbuchungen wieder aufzunehmen.

Nun kommen mir doch rechtliche und praktische Bedenken, vor allem bezüglich des weiteren Verfahrens am Jahresende !

Begebe ich mich, rechtlich gesehen, in eine bedenkliche Situation, wenn ich dem EVU wieder eine Einzugsgenehmigung erteile und nicht selbst überweise ?

Sollte ich deshalb das Überweisungsverfahren lieber wieder ändern ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

Bernd Ahlers

Offline RR-E-ft

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Abbuchung rechtlich bedenklich ?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2005, 18:50:12 »
@BerndA

Alles im grünen Bereich. Es werden nur noch die geminderten Abschläge abgebucht, wie bei den meisten Versorgern. Überzahlungen können also unter der Prämisse, dass der Jahresverbrauch richtig prognostiziert wurde, nicht entstehen.

Die jahresverbrauchsabrechnung lassen Sie nicht abbuchen, sondern überweisen den sich entsprechend ergebenden Betrag.

Wird die dann höhere Jahresverbrauchsabrechnung abgebucht, können Sie auch zurückbuchen und den zutreffenden Betrag überweisen.

Sie sollten den Stadtwerken jedoch sicherheitshalber schriftlich mitteilen, dass die Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen, jedoch nicht für die Jahresverbrauchsabrechnung gilt, da Sie eine Zuvielforderung besorgen und deshalb schon jetzt um Verständnis bitten.

Ihr Versorger wird wissen, welche Sorge Sie konkret meinen.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

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Abbuchung rechtlich bedenklich ?
« Antwort #2 am: 10. Februar 2005, 20:18:06 »
Hallo Herr Fricke ! :D

Vielen Dank für die superschnelle Antwort !!!  :wink:

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

Bernd Ahlers

 

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