@Hennessy
Intransparenzen sind immer verhängnisvoll für den Kunden, der sich zum Beispiel für Erdgas neu entscheidet und die Entwicklung, welche die Versorger wohl schon vorher kennen, deshalb nicht selbst abschätzen kann.
Die Prognose \"verhängnisvoll\" kann nur darauf hinweisen, dass
1. die Aktion hier eine weit größere Resonanz findet, als von der
Gaswirtschaft bisher eingeräumt,
2. die hier empfohlene Strategie die richtige ist.
Verhängnisvoll für ein Gasversorgungsunternehmen muss es auch nicht sein. Die Kunden bleiben ja zum einen als solche erhalten und beziehen weiter Erdgas von ihrem Versorger und sind zweitens auch zahlungswillig, wnn nur der entsprechende Nachweis vollständig erbracht wird.
Das Gasversorgungsunternehmen braucht doch auch nur für die notwendige Transparenz zu sorgen:
Durch vollständige Offenlegeung der Kalkulation.
Die Kunden, die die Preise dann nochvollziehen können, werden wohl auch zahlen. Denn es geht den Kunden doch ersichtlich nur um den Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhungen.
Um nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Warum soll dieser Nachweis also durch Offenlegung der Preiskalkulation nicht entsprechend erbracht werden, vollkommen ohne ein Gericht zu bemühen?
Wer hat denn dabei wirklich Angst vor der angeblichen Heizöl- Konkurrenz?
Diese Anbieter kennen wohl die zu erwartende Erdgas- Preisentwicklung genauso gut wie die Gasversorger selbst und kalkulieren demnach.
Diese Anbieter können sich doch selbst beim Gasversorger Angbeote einholen und mit ihrem weiteren Wissen um die Marktzusammenhänge einen Blick in die Zukunft wagen.
Schließlich gibt es wohl auch Anbieter, die selbst sowohl Erdgas als auch Heizöl im Programm haben. Und auch diese sind Abonnenten des WIBERA-Preistelegramms.
Wenn ein Heizöllieferant deshalb einen Erdgaskunden seinem Versorger abspenstig machen wollte, müsste er wohl zumindest eine günstig finanzierte Heizungsanlage und oft auch noch einen Raum im Keller für den Öltank mitbringen.
Dem Kunden müsste schon heute ein dauerhaft günstiger Heizölpreis in der Zukunft garantiert werden, etwa durch einen langjährigen Bezugsvertrag mit Öffnungsklauseln zugunsten des Kunden.
All dies steht doch eher nicht zu erwarten.
Nur der Kunde steht als Marktteilnehmer auf dem Wärmemarkt uninformiert da und soll so seine Entscheidung treffen.
Mancher Verbraucher mag seine Entscheidung für Erdgas als Wärmeträger inzwischen bereuen.
Er muss sich aber wohl fast verhöhnt vorkommen, wenn nun aus der Tatsache, dass sich angeblich 75 % der Hauseigentümer in den vergangenen Jahren für Erdgas entschieden haben, gefolgert wird, Erdgas sei günstig im Wettbewerb gegen Heizöl.
Die eingeräumten Intransparenzen belasten also nur die Verbraucher als Marktteilnehmer auf dem angeblich stark umkämpften Wärmemarkt.
Der Verbraucher, der sich einmal entschieden hat, wechselt nicht ohne weiteres wieder den Energieträger. Hierfür sind die Investitionen in die Heizungsanlage zu hoch.
Im den neuen Bundesländern ist der Anteil der Erdgasheizungen besonders hoch. Man möchte also infolge auch geringere Preise erwarten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Erdgas ist hier in der Regel besonders teuer:
http://www.mdr.de/umschau/1724098.htmlDie hohen Investitionen in das Netz nach 1990 mögen ein Grund sein.
Indes muss es diese Investitionen auch andernorts gegeben haben, um die heutige Infrastruktur zu schaffen. Auch diese Infrastruktur muss mit den Preisen abgegolten werden.
Sind deshalb in Ostdeutschland die Refinanzierungszeiträume für die Netzinvestitionen nur viel kürzer? Ggf. was wäre der Grund dafür?
Und nochmals:
EWE und E.on Westfalen Weser haben bekundet, hauptsächlich in Deutschland gefördertes Gas zu verkaufen (ExxonMobile, vormals BEB). Eine Ölpreisbindung ist dabei nicht gerechtfertigt.
Auch ansonsten kann die Ölpreisbindung nicht funktionieren, andernfalls wären die Importpreise gegenüber 2003 nicht zunächst erheblich gesunken.
Nunmehr mag das Preiniveau von 2003 bei den Importpreisen wieder erreicht sein. Was berechtigt dann zur drastischen Erhöhung der Endverbraucherpreise?
Dabei ist es vollkommen unerheblich, um welche Kontingente es sich dabei im Einzelnen handelt. Es ist doch alles das selbe Gas.
Erdgas für Kraftwerke sieht nicht anders aus, riecht wohl nicht anders und brennt wohl auch nicht anders, wenn es aus der selben Pipeline stammt.
Wenn die Förderung, der Transport und die Verteilung tatsächlich keine höheren Kosten verursachen als vor dem Anstieg der Ölpreise, müssen doch nun irgendwo in der Wertschöpfungskette durch die neuerlichen Preiserhöhungen einzig und allein erhebliche zusätzliche Gewinne generiert werden ohne jedwede sachliche Berechtigung.
An den zwei Prozent sollte man sich nicht stören:
Man hätte auch nur den alten Preis weiter bezahlen können.
An der Rechtslage ändert sich dadurch nichts.
Es ist also ein Zugeständnis der Kunden.
Die Gaspreise mit den HEL ins Verhältnis zu setzen ist ebenso untauglich. Die Gaspreise ändern sich ja nicht im selben Verhältnis:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,grossbild-433367-340183,00.htmlZudem handelt es sich beim Preis für leichtes Heizöl um den Preis für einen tatsächlichen Rohstoff, dessen Preise sich zumindest im Markt bilden.
Wenn dem Kunden die Preise eines Händlers nicht passen, kann er woanders bestellen oder aber zu einem anderen Zeitpunkt.
Man kann sich ja im Sommer bei geringen Preisen entsprechend seines Bedarfes eindecken und nicht zu Beginn oder während der Heizperiode, wo die Preise natürlich höher liegen. Die Kosten für die Vorratshaltung hat man dabei immer.
Ähnliche Möglichkeiten haben die Gasversorger auch, die über große Speicher verfügen, in denen Gas für den Bedarf mehrerer Monate gespeichert wird.
Das Erdgas, was also jetzt teuer an die Kunden verkauft wird, hat man ggf. noch zu günstigeren Preisen von den Vorlieferanten bezogen.
Nun können sich aber nicht eben einmal die Erdgaskunden alle eigene Gasomether in den Garten stellen, um auch eine entsprechende Strategie zu verfolgen.
In den Erdgaspreisen sind jedoch nicht nur der Preis des reinen Rohstoffs Gas, sondern auch die Kosten für Förderung, Transport und Verteilung enthalten. An diesen Kosten hat sich nichts geändert.
Branchenbeschäftigte werden wissen, dass wohl auch bei den Gehältern der Mitarbeiter keine Ölpreisbindung besteht, ebenso wie bei den übrigen Verwaltungskosten, den Kosten des Betriebsgrundstücks und dem Fuhrpark etc.
Wie sollte sich also der Erdgaspreis genauso entwickeln wie HEL?
\"Kein Kostenpreis, angelegter Preis\" ist zu vernehmen - aber ohne einleuchtende Begründung!
Weil die Förderländer das so wollen, oder weil der BGW das so will?
Und wer ist tonangebend im BGW?
Die einzelnen Stadtwerke wohl eher nicht.
Aber die haben es jetzt mit den verärgerten Verbrauchern zu tun.
Alles in allem eine Kette laufender Mitnahme- Effekte, die durch nichts zu rechtfertigen sind, schon gar nicht angesichts der Verpflichtung gem. § 1 Energiewirtschaftsgesetz zur preiswürdigen Versorgung im Bereich leitungsgebundener Gasversorgung, d.h. so billig wie nur möglich.
Diese Mitnahme-Effekte zumeist sogar innerhalb ein und des selben Konzerns, der auf allen Wertschöpfungsstufen der Gasversorgung beteiligt ist, kann also wohl nur unanständig sein.
Denn die führen für alle sichtbar zu erheblichen zusätzlichen Gewinnen.
Vielleicht müsste man nur eine besondere Unternehmensbesteuerung für Gasversorger einführen und die maßgeblichen Steuersätze mit einer Ölpreisbindung versehen. Hohe Preise, besonders hohe Steuern.
Und das einzelne kommunale Unternehmen, dass sich nicht etwa über seinen Verband VKU im Interesse seiner Kunden dagegen mutig zur Wehr setzt, ist hiernach wohl nicht berechtigt, dafür von den Kunden auch noch Verständnis zu erwarten.
Die Kunden haben nun einmal nur ihren örtlichen Versorger als Ansprechpartner, dem sie auch noch ihr Vertrauen schenken sollen.
Dabei muss immer bedacht werden:
Die Kunden haben auf ihrer Einnahmeseite auch keine Ölpreisbindung!
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der privaten Haushalte sehen bei andauernd steigender Arbeitslosigkeit und Hartz IV anders aus.
Trotzdem sind die Menschen auf die sichere und preiswerte Wärmeversorgung angewiesen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt