Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zu hohe Strompreiskürzung???  (Gelesen 7154 mal)

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Offline wasserbienchen

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« am: 09. August 2007, 22:13:59 »
Aufgrund Ihres Artikels zur angemessenen Höhe des Strompreises habe ich im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt, dass ich zukünftig 5 Ct. weniger pro KWh zahlen werde. Ich habe seinerzeit darum gebeten, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preisforderung für 2006 und 2007 nachzuweisen.

Die Süwag teilt mir jetzt mit, dass entsprechend dem Urteil des BGH vom 13.06.07 der bis zum 31.12.06 gültige Strompreis als vereinbart gelte. Mit diesem Urteil sei klargestellt, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit Rückwirkung nicht möglich sei. Somit könne sich mein Einspruch allein auf die Preiserhöhung im aktuellen Verbrauchsjahr (ab 01.01.07) beziehen. Der BGH habe weiter klargestellt, dass der Kunde daher nur ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Betrages habe, der sich aus der Preiserhöhung berechne.

Ich werde daher aufgefordert, die rückständigen Beträge (ausgenommen der letzten Preiserhöhung) nachzuzahlen.

Ist die Auslegung des Urteils durch die Süwag korrekt?

Offline bjo

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #1 am: 09. August 2007, 22:28:18 »
hallo,
ich als Laie das Urteil verstehe das Urteil wie folgt!

Eine vollständig gezahlte Jahresabrechnung ohne irgendwelche Einwände
bedeutet man hat den Preis akzeptiert!

Offline Cremer

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #2 am: 09. August 2007, 22:35:46 »
@wasserbienchen,

das BGH Urteil bezieht sich auf einen konkreten Kunden und gilt daher nicht allgemein.

Bitte mal hier in den Threads blättern oder die Suchfunktion nutzen

oder hier

http://www.energiepreise-runter.de/

Sie dürfen dem Versorger keienn Preis nennen, sondern der Widerspruch gilt ab einem bestimmten Datum.

Und zu diesem Datum gab es einen Preis des Versorgers, den Sie nun akzeptieren.

Sie können rückwirkend Widersrpuch einlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #3 am: 10. August 2007, 00:00:19 »
@ Cremer

Da Wasserbienchen im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt hat, dass es künftig künftig 5 Ct/kWh weniger zahlen werde und offensichtlich die Jahresabrechnung 2006 voll beglichen hat, hat es auch die zum 1.Januar 2007 geltenden Preise anerkannt. Somit wäre doch wohl der anerkannte Preis bis zur Erhöhung des Strompreises in diesem Jahr fällig?

Offline Zeus

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #4 am: 10. August 2007, 00:30:56 »
@ Cremer

Habe soeben festgestellt, dass die Süwag die Strompreise ausgerechnet zum 1. Januar 2007 erhöht hat. Möglicherweise geht es in diesem Fall um den Differenzbetrag zwischen dem bis zum 31.12 2006 geltenden Preis, dem dann ab 01.01.2007 geforderten Preis und dem Betrag von 5Ct/kWh den Wasserbienchen ab diesem Zeitpunkt zurückgehalten hat. Etwas kompliziert, aber ich hoffe trotzdem verständlich.

Offline Cremer

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #5 am: 10. August 2007, 07:43:39 »
@Zeus,

die willkürliche Feststetzung, \"ich zahle jetzt 5 ct/kWh weniger\", ist nicht richtig.

Zitat
habe ich im Januar 2007 der Süwag mitgeteilt, dass ich zukünftig 5 Ct. weniger pro KWh zahlen werde.

Da wird und kann der Versorger erfolgreich klagen können.


Ich sagte bereits, man muss sich auf einen Ausgangspreis = Tarifpreis festlegen, den man bereit ist noch zu akzeptieren.

Dieser war zu einem Zeitpunkt XY gültig gewesen.

Den wird man in dem Widerspruch ebenso für überhöht widersprechen als auch die folgenden Preiserhöhungen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #6 am: 10. August 2007, 08:53:03 »
Zitat
Original von wasserbienchen
Ist die Auslegung des Urteils durch die Süwag korrekt?
Nein, die Auslegung ist nicht korrekt.
Alle Versorger legen das Urteil zu ihren Gunsten aus und interpretieren ihre Auffasung hinein. Ferner versuchen sie, mit diesen Teils haarsträubenden Auslegungen die Protestkunden einzuschüchtern.
Näheres hierzu findest Du dort.

Es ist wichtig, dass Du für den Widerspruch den Musterbrief verwendest.
(Wann wird eigentlich mal der andere Musterbrief für die Jahresabrechnung angepasst und das Wort \"Preiserhöhung\" durch \"Preisfestsetzung\" ersetzt?)

Unter der Vorraussetzung, dass Du Tarifkunde bist und kein Sondervertragskunde (z.B. bei el. Speicherheizungen, bitte genau abklären), gilt nun:

Wenn man somit die Billigkeit des einseitig festgelegten Gesamtpreises gerügt hat, ist der Gesamtpreis nicht fällig. Das heißt, man müsste erst mal gar nichts bezahlen. Die meisten Leute zahlen trotzdem \"freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht\" eine beliebigen Betrag - meist einen bestimmten Tarif aus der Vergangenheit.

Also nicht einschüchtern lassen.
Gegebenenfalls Deinen Widerspruch mit einem \"besseren\", klargestellten Musterbrief wiederholen.
Die Zahlungen weiter kürzen.
Jeder Preisänderung erneut widersprechen.
Der Jahresrechnung widersprechen und Gegenrechnung aufmachen und nur diese bezahlen. Dabei bitte den Musterbrief des BdEV anpassen und nicht das böse Wort \"Preiserhöhung\" verwenden. ;)
Abwarten, bis der Versorger klagt oder die Preise irgendwann freiwillig auf ein offensichtlich billiges Niveau senkt. Das wird allerdings so schnell nicht geschehen.

Vor einer Klage solltest Du keine Angst haben, denn das ist unter anderem eigentlich das Ziel Deines Widerspruchs.
Natürlich kann es passieren, dass Du in einem Prozess zur Zahlung des ganzen Preises verurteilt wirst, insbesondere dann, wenn Du und Dein Rechtsanwalt ungeschickt vorgehen, wie der Kläger bei dem zitierten Urteil des BGH. Aber davon muss man nicht ausgehen.
Also das eingesparte Geld nicht verjubeln, sondern besser zinsbringend anlegen.....

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zeus

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #7 am: 10. August 2007, 12:14:06 »
@superhase

Was ist ein \"offensichtlich billiges Niveau\" des Strompreises? Die Äusserungen von Herrn Dr. Peters haben die Arbeit der Initiativen in den letzten Tage nicht erleichtert. Insbesondere der Satz: \"Sorgfältige Analysen haben ergeben,dass ein kostendendeckender Strompreis ohne Gewinn- und Vertriebskosten derzeit bei etwa 17,8 Ct/kwk liege\", wäre besser unterblieben.
Nachdem heute \"Die Rheinpfalz\" sehr ausführlich auf den Aufruf der Verbraucherzentralen den Stromversorger zu einem billigeren zu wechseln eingeht, rufen offensichtlich viele Kunden bei ihren Stadtwerken an. Dort wurden sie u.a. auch auf die Stellungnahme von \" Herrn Dr.Peters vom Bund der Energieverbraucher\" verwiesen\". Insofern waren diese Äusserungen gelinde gesagt \"sehr unglücklich\"!!!
Nicht nötig mich jetzt auf das Thema \"Hände weg vom Billigstrom\" hinzuweisen, ich kenne die dort ausgetauschten Meinungen auswendig.

Offline superhaase

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Zu hohe Strompreiskürzung???
« Antwort #8 am: 10. August 2007, 12:42:28 »
@Zeus:

Ja, die Außerungen in dem Interview \"Hände weg von Billigstrom\" sind ein rechter Schmarrn. Aber wie Du verweise ich hier auf den anderen Thread. Dort wird durchaus sachlich dazu argumentiert.

Das \"offensichtlich billige Niveau\" eines Strompreises mus jeder für sich selbst festlegen.
Ich denke da an folgendes Szenario:
Es werden einige Verbraucher von den Versorgern auf Zahlung verklagt. Die Versorger ringen sich dazu durch, ihre Kalkulation offenzulegen, weil sie sonst mit ihrer Klage abgewiesen würden und ihre Ansprüche ganz aufgeben müssten. Daraufhin wird für einige Fälle ein billiger (niedrigerer) Preis vom Gericht festgestellt. Daraufhin senkt der Versorger seine aktuellen Tarife entsprechend, da er ja sonst mit einer Klageflut bzw. Zahlungsverweigerungsflut rechnen muss.
Alle anderen Versorger ziehen mit den Preisen gezwungenermaßen nach.
Dann kann auch ich, der bis dahin nicht verklagt wurde, annehmen, dass nun mein Tarif in etwa der Billigkeit entspricht und ich kann dann den neuen (niedrigeren) Tarif zahlen.

Durch die \"Energiepreisrebellen\" sollte es eigentlich früher oder später zu diesem Szenario kommen. Es muss dann nicht jeder einzelne Kunde verklagt werden.

Ein anderes Szenarion wäre, dass die Energiekonzerne so weitermachen wie bisher: Mauern, vernebeln, nichts offenlegen, und weiter überhöhte Tarife verlangen, und keine Zahlungsklagen anstrengen, weil ja eh nur ein paar Hanseln die Zahlungen kürzen. Lieber stecken sie das viele Geld ein, das ihnen von der großen Mehrheit der Kunden bereitwillig gezahlt wird.
Für die Zahlungskürzer ist auch das ein erträglicher Zustand, da sie ja weiterhin niedrigere Preise zahlen können. Man sollte dann nur weit genug kürzen, damit man auch was davon hat ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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