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Autor Thema: Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?  (Gelesen 4574 mal)

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Offline trigorin

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« am: 09. Juli 2007, 21:37:38 »
Einen recht schönen guten Abend in die Runde !

Vielleicht erweist sich ja die Tatsache, dass ich durch Zufall auf dieses Forum gestoßen bin,  als Glückgriff und jemand kann mir bei meinen gegenwärtigen Problemen mit meinem Energieversorger helfen:

Ich habe im vergangenen Jahr eine verhältnismäßig hohe Gasrechnung gehabt (knapp 800 €).

(Dieser Umstand hat sicherlich auch damit zu tun, dass ich, neu in meiner Wohnung & ungeübt mit meiner Gasheizung, verhältnismäßig viel verbraucht habe. Wenn ich die Standpunkte, die ich in diesem Forum gelesen habe, sowie die entsprechende Berichterstattung in der Presse allerdings richtig verstehe, dürfte die Rechnung durch die mir vom Versorger diktierten Energiepreise zusätzlich dramatisiert worden sein; ein Umstand, der mir allerdings Ende 2006 noch nicht bewusst gewesen ist.  Aber das zu klären wäre tatsächlich eine zweite Frage; zur Zeit ist das Problem weitaus basaler.)

Im Zuge dessen bin ich dann nämlich hinsichtlich meiner Abschlagszahlungen für 2007 verhältnismäßig hoch eingestuft worden und müßte eigentlich 90 € pro Monat zahlen.
 
Da ich mir dies jedoch aufgrund meiner relativ knappen Mittel gegenwärtig absolut nicht leisten kann, habe die alte Abschlagszahlungen in Höhe von 46 € willkürlich beibehalten und bekomme - natürlich - seitdem regelmäßig Mahnungen, in denen mir gg.falls auch Abstellung meiner Gasversorgung androhen.

Durch mein unkommentiertes Vorgehen habe mich  gegenüber meinem Energieversorger sicherlich ein Stück weit ins Unrecht gesetzt.  

Abgesehen davon glaube ich freilich, auch vor dem Hintergrund der zweifelhaften Preisvorstellungen meines Energieversorgers durchaus genug zu bezahlen. Tatsächlich nämlich habe ich seit Anfang des Jahres meinen Gasverbrauch  deutlich reduziert. Selbst wenn man die überhöhten Gaspreise (im wahrsten Sinne des Wortes) in Rechnung stellen würde, habe ich auf diese Weise wahrscheinlich nicht mehr verbraucht, als ich jetzt tatsächlich bis jetzt bezahlt habe (gut 400 Kubikmeter seit dem 8.12.2006).

Meine Frage wäre nun, wie ich mich gegenüber der GASAG-Berlin stellen kann, um diese Höhe meiner Abschlagszahlungen ohne Folgen beizubehalten zu können. Inwiefern würde sich ein entsprechendes Vorgehen mit einer vorbehaltlichen Prüfung der gegenwärtigen Gaspreise verhalten?

Für alle Anregungen und Verweise auf eventuell bereits geführte Diskussionen dankbar

Mit freundlichen Grüßen

Trigorin

Offline bjo

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« Antwort #1 am: 10. Juli 2007, 07:29:57 »
hallo,
mit einen Musterbrief der letzen GasJahresabrechnung widersprechen.

Abschlagzahlungen
ermittelt sich aus zurückliegendem Durchschnittsverbrauch und Gaspreis
zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

Der Versorger ist verpflichtet die Abschlagszahlung anzupassen wenn du
einen Minderverbauch nachweisen kannst bzw. mit einem solchen in der Zukunft rechnest.

Beispiel:
ich habe selber gerade die Abschlagszahlungen um 30% gekürzt, da mein
Gasverbrauch über einen Vergleichszeitraum von einem 1/2 Jahr um diese Menge zurückgegangen ist und der Gaspreis ebenfalls gesunken ist.

Offline Cremer

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« Antwort #2 am: 10. Juli 2007, 07:48:17 »
@trigorin,

bitte informieren Sie sich hier im Forum und nutzen die Suchfunktion.

dazu wurde bereits hier im Forum ausreichend geschrieben.

Auf alle Fälle müssen Sie dem Versorger schrieben, warum Sie die Abschläge gekürzt haben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline trigorin

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« Antwort #3 am: 11. Juli 2007, 02:02:40 »
An alle zunächst einmal herzlichen Dank für die gegeben Antworten auf ein zumindest von Anlass her zunächst eher \"unpolitisches\" Anliegen meinerseits! (Dass muss freilich nicht für das Potential gelten; wie gesagt steht die grundsätzliche Prüfung der mir oktruierten Gaspreise noch aus bzw. auf der Agenda.)

Dass ich auch die anderen Beiträge des Forums einschließlich der Suchfunktion nutze(n werde), ist natürlich selbstverständlich. Gleichzeitig ist das Thema an sich noch verhältnismäßig neu für mich und Foren eine Textart, die erst einmal durchdrungen werden will.

Vor diesem Hintergrund hat mit der Hinweis auf den offenbar relevanten Terminus (bzw. auf die Kategorie) \"Minderverbrauch\" aber schon sehr viel weiter geholfen.

Ich möchte trotzdem noch einmal in der Sache fragen: Kann ich eine Kürzung unter Hinweis auf einen solchen weitaus geringeren Verbrauch gg.falls auch rückwirkend vornehmen? Tatsächlich sind gegenwärtig durch die jeweiligen Diffrenzen schon erhebliche Forderungen aufgelaufen, von denen ich mich natürlich gerne befreien wollen würde.

In Hoffnung auf Antwort verbleibt der durchaus lernwillige Laie

T.

Offline Cremer

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« Antwort #4 am: 11. Juli 2007, 07:30:32 »
@trigorin,

ja, Sie können rückwirkend gekürzte Beträge für gas und Strom geltend machen, sofern Sie Widerspruch § 315 eingelegt hatten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bjo

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Höhe der Abschlagszahlungen dem Verbrauch anpassen ?
« Antwort #5 am: 11. Juli 2007, 07:44:23 »
hallo,
vorzeitig bekommst du kein Geld zurück vom Anbieter!
du kannst aber bei der Berechnung des Abschlages das \"zuviel\" gezahlte berücksichtigen.

Beispiel
von dir geschätzter Verbrauch 1200 EUR / Jahr = 100 EUR / Monat
bereits gezahlte 6 Abschläge = 120 EUR / Monat = 720 EUR
die restlichen Abschläge wären dann 1200 EUR - 720 EUR = 480 EUR / 6 =
80 EUR / Monat

teile das schriftlich deinem Versorger mit und sorge dafür das die Beträge
pünktlichst überwiesen werden!
ich habe für diesen Zweck online Terminüberweisungen eingerichtet.

Text: Kundennummer, Name
Abschlag Juni 2007, unter Vorbehalt

 

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