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Autor Thema: Muß jedes Jahr Abschlagszahlung dem Gas-Versorgermitgeteilt werden  (Gelesen 4649 mal)

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Offline Betienas

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Habe dieses Jahr viel zu hohe Abschläge gezahlt und deshalb müßte ich nur 170 Euro nachzahlen. Mach ich nicht, da ich den \"Brief mit der Kürzungsbegründung\" letztes Jahr abgeschickt habe. Jetzt muß ich also die Abschläge für dieses Jahr weiter kürzen . . Aber muß ich dem Versorger einen neuen Brief schicken und mitteilen warum er die Nachzahlung nicht bekommt (nochmal genaue Rechnung)? ?? weiter habe ich den Dauerauftrag geändert (niedriger als vorher)..muß ich das dem Versorger mitteilen ?

Offline Cremer

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Muß jedes Jahr Abschlagszahlung dem Gas-Versorgermitgeteilt werden
« Antwort #1 am: 27. Juni 2007, 07:46:39 »
@Betienas,

Sie sollten schon dem Versorger schriftlich mitteilen, warum und in welcher Höhe Sie gekürzt haben.

Dies sollte in einem neuen Schreiben als Antwort auf sein jetziges Schreiben (Nachzahlung) zu tätigen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Betienas

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Muß jedes Jahr Abschlagszahlung dem Gas-Versorgermitgeteilt werden
« Antwort #2 am: 28. Juni 2007, 14:10:30 »
Danke für die schnelle Antwort. Jetzt wollte ich noch wissen muß man diese  Antwortbriefe immer per Einschreiben schicken. Danke im Voraus

 

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