So wie auch bereits andere Unternehmen des E.on- Konzerns akzeptiert nun auch die EAM Kassel beim Gas die Reduzierung der Abschläge und vertagt damit die Auseinandersetzung auf die Jahresverbrauchsabrechnung, die dementsprechend hoch ausfallen soll.
Somit können sich alle betroffenen Kunden wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf diese Verfahrensweise berufen und haben somit bis zur Jahresverbrauchsabrechnung vorläufig Ruhe.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt