Nachdem das jüngste BGH-Urteil offensichtlich die Beanstandung der bereits überzogenen Preisen der Vorlieferanten nicht mehr zulässt, könnten ja auch die Verbraucher den Kauf direkt bei den Produzenten in Erwägung ziehen.
Je länger die Bezugskette, je weniger kann der Verbraucher nach diesem Urteil auf die Preise einwirken.
Die Verbraucher sollten nur weiter Kunden bei den Stadtwerken bleiben, wenn sich die Verantwortlichen bei den Kommunen und Stadtwerken besinnen und sich auf die Seite der Verbraucher schlagen und die Aktivitäten sich im Endpreis wiederfinden.
Wenn der Verbraucher vom Direkteinkauf der Stadtwerke nicht profitiert und es nur darum geht, den eigenen Profit weiter zu sichern und auszubauen, muss der Verbraucher letztendlich selbst handeln.