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Autor Thema: Letztinstanzliches Gerichtsurteil  (Gelesen 5843 mal)

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Offline Lupo

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Letztinstanzliches Gerichtsurteil
« am: 16. Mai 2007, 12:15:48 »
Hallo,

ich habe Ende Februar bei meinem Gasversorger der Gaspreisveraenderung widersprochen und gleichzeitig meine monatliche Rate gekürzt, aufgrund des niedrigen Verbrauchs. NUR 12 Wochen spaeter erhielt ich die Eingangsbestaetigung mit folgendem Text:

"Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie ihre monatlichen Abschlagszahlungen mit der Zahlung zum Februar 2007 von 83 auf 75 Euro reduzieren.
Da zurzeit durch ein letztinstanzliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des §315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird, erklären wir und bereit, bis auf weiteres die zu leistenden Abschlagszahlungen auf 75 Euro festzusetzen.
Wir weisen darauf hin, dass damit in keiner Weise Ihre Rechtsposition anerkannt wird.
In unserer zukünftigen Jahresendabrechnung werden die über das Jahr verbrauchten Erdgasmengen, multipliziert mit dem jeweils gültigen Arbeit- bzw. Grundpreis, abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen und auf unseren daraus resultierenden Forderungen bestehen."

Mir ist nichts von einem bevorstehenden "letztinstanzlichem Gerichtsurteils" bekannt.
Gibt es Neuheiten, die ich nicht mitbekommen habe?

Danke fuer eure Antworten.

Lupo

Offline kamaraba

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Letztinstanzliches Gerichtsurteil
« Antwort #1 am: 16. Mai 2007, 12:30:37 »
@Lupo

siehe hier:
Gaspreis- Urteil des BGH verschoben

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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