Hallo Leute,
Im Wartungsvertrag steht folgender Passus:
PROGAS übernimmt im Rahmen ihres Kundendienstes die Instandhaltung des Behälters einschließlich Anstricherhalt sowie der Behälterarmaturen (ohne Regler). Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Á conto dieser Zusammenstellung zahlt der Kunde monatlich eine Wartungspauschale von 6 Euro.
Insofern denke ich muss ich die Kosten übernehmen, da ich den Wartungsvertrag nch nur 3 Jahren gekündigt habe.
Ich habe aber keine Lust Kosten zu übernehmen, die mir nicht nachgewiesen werden. Das ist mein Problem.
Habe ich ein Recht auf die Einsicht der Rechnungen?
lottimukes
Hallo lottimukes,
nun wenn ich das richtig verstehe, hast du mit der Progas einen Wartungsvertrag nach Aufwand abgeschlossen, d. h. die Progas macht zwar alle notwendigen Wartungen und Prüfungen, aber die kompletten Kosten trägt der Kunde. Dafür zahlst du dann jeden Monat einen Abschlag von 6,00 EUR.
Ok, an diese Variante des Wartungsvertrages hatte ich jetzt nicht gedacht, die aber durchaus auch üblich ist, wenn der Kunde keinen Wartungsvertrag mit Wartungspauschale (die meist so ab 10-15 EUR aufwärts zu haben ist) abschließen möchte, da er sich diese montalichen Kosten sparen will.
Sorry, dass ich dass jetzt nochmal zusammengefasst habe, aber so kann ich es dir besser erklären.
Fakt ist, du hast keine monatliche Wartungspauschale, sondern einen Abschlag gezahlt. Fakt ist auch, dass du die Option Wartung nach Aufwand ausgewählt hast (vermeintlich um die Kosten einer monatlichen Wartungspauschale zu sparen). Es spielt bei dieser Konstellation keine Rolle, nach wieviel Jahren du den Vertrag gekündigt hast, da du ja selbst diese Option gewählt hast und somit richtig liegst, dass du die Kosten tragen musst.
Zum Thema Rechnungen für Anstrich und Innere Prüfung: Frag mal bei Progas an, ob man dir die Kalkulationsgrundlage zeigen kann. Aber ich denke, man wird dir diese nicht zeigen. Es ist in dem Falle leider nicht so wie bei einer Mietwohnung, wo du als Mieter
ein Recht auf Einsicht in die Rechnungen deines Vermieters bezüglich diverser Posten hast (z. B. Versicherung, Steuern, Hausmeister etc).
Wenn du unbedingt diese Rechnungen sehen willst, bleibt dir wohl nur der Weg übers gerichtliche Mahnverfahren. Das sehe dann so aus, dass du dich weigerst die Rechnungen zu bezahlen und dich die Progas daraufhin anmahnt (wahrscheinlich bis zu 3 Mal). Solltest du auf die Mahnungen der Progas nicht mit Zahlung reagieren, würden sie dann versuchen ihr Geld per Anwalt und Mahnbescheid einzutreiben. Hier hättest du dann die Möglichkeit, die Richtigkeit der Rechnungen anzuzweifeln und diese übers Gericht prüfen zu lassen.
Nachteil dieses Weges, sollte dich das Gericht auf Zahlung verklagen (nach Einsicht aller Unterlagen), käme nicht nur der Rechnungsbetrag auf dich zu, sondern auch die Kosten dieses Verfahrens.
Du kannst natürlich auch alternativ selber einen Anwalt mit der Prüfung dieser Rechnungen beauftragen, was aber auch entsprechende Kosten verursacht, die du auf jeden Fall schonmal selbst zu tragen hast.
Gruß
gastanker