Sorry, ich verstehe es noch nicht. Vielleicht bekommen wir, wie hier vorgeschlagen, etwas mehr Klarheit, wenn ich noch ein paar Zahlen liefere;
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Gezahlte Abschläge:
Erdgas USt. % USt. Netto Brutto
16 87,17 544,8 631,79
19 25,23 132,78 158,01
Gesamt 789,98 EUR
Strom USt. % USt. Netto Brutto
16 93,80 586,24 680,04
19 20,83 109,62 130,45
Gesamt 810,49 EUR
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Eigentlich interessiert mich (hier) nur das Erdgas. Denn da habe ich vor Jahren den Preiserhöhungen widersprochen. Dummerweise habe ich aber bei getrennter Betrachtung selbst zu den Preisen des Versorgers zu viel Abschlag für Gas bezahlt.
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Betragsermittlung des Versorgers
Erdgas USt.% kWh Preis/kWh Netto
16 1859,65 0,04861 90,40 €
16 3251,90 0,05171 168,16 €
19 4266,25 0,05171 220,61 €
19 49,72 0,46710 23,23 €
Grundpreise (netto)
zu 16% 108,30 €
zu 19% 36,90 €
Nettobetrag Erdgas = 626,70
USt. 16% von 366,87 = 58,70
USt. 19% von 259,83 = 49,37
Brutto 734,77 EUR
Strom USt.% Netto
Arbeitspreis 16 555,81 €
Arbeitspreis 19 227,70 €
Leistungspreis 16 22,19 €
Leistungspreis 19 7,56 €
Verrechnungsp. 16 28,33 €
Verrechnungsp. 19 9,65 €
Nettobetrag 851,24 €
16% von 606,33 = 97,01
19% von 244,91 = 46,53
Bruttobetrag 994,78 €
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Puh! Ist das eine Quälerei. Ich hoffe, dass nun alle benötigten Zahlen vorliegen und sich die Frage nach Netto und Brutto klären läst.
Wie gesagt; eigentlich geht es mir um die Neuberechnung der Nachforderung. Setze ich also nun in die Betragsermittlung Erdgas den von mir akzeptierten Preis von 0,04031 pro kWh ein, so ändert sich natürlich an den Grundpreisen nichts. Aber die Arbeitspreise schon. Ich errechne einen neuen Bruttobetrag für Gas von 609,25 €. Also 125,51 € weniger als der Versorger. Ziehe ich diesen Betrag nun einfach von der Forderung nach 129,11 € ab, egal wie dieser nun zustande gekommen ist?
Gruß & Danke
josch