Guten Tag,
da dies mein erster Beitrag im Forum ist, kurz vorweg: Ich bin Gaskunde (Heizung/WW, Jahresverbrauch rd. 16.000 kWh) der Süwag im Versorgungsgebiet der ehemaligen Main-Kraftwerke. Ich habe der Preiserhöhung im Dezember 2005 widersprochen und seither Abschläge und Jahresabrechnungen um inzwischen über 200 Euro gekürzt.
Nun zu meiner Frage, gleichzeitig als Info-Beitrag über die Strategie der Süwag gedacht:
Süwag hat sich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers bescheinigen lassen, dass ihre Preissteigerungen der letzten Jahre niedriger gewesen seien als die der Beschaffungskosten für Erdgas. Unter Bezug auf dieses Testat (in Kopie mir übersandt) und unter Hinweis auf "die bisherige Rechtsprechung" sieht Süwag "keine Berechtigung mehr (sic), die Erdgasrechnungen zu kürzen".
Weiter heißt es: "Vor diesem Hintergrund und da wir Ihnen die Kosten möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen ersparen möchten, bitten wir (...) den aktuell offenen Betrag (...) zu zahlen. (...) Sofern Sie diesen Weg nicht gehen wollen, bieten wir Ihnen an, die ausstehende Forderung unter Vorbehalt zu begleichen. Hierdurch wahren Sie weiterhin Ihre Rechtsposition und ersparen sich eine eventuell erhebliche Nachzahlung."
Schließlich wird mir auch noch eine Ratenzahlung angeboten.
Meine Frage: Handelt es sich hierbei evtl. um einen außergerichtlichen Einigungsversuch als Vorstufe zu einer Klage? Welche rechtlichen Folgen hätte
- eine ablehnende Antwort
- gar keine Reaktion meinerseits
möglicherweise?
Vielen Dank im voraus für eventuelle Antworten bzw. Ratschläge.
Molitor