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Autor Thema: Ist Vorziehen einer Preiserh.(1.4.05) zum 1.1.05 möglich?  (Gelesen 5705 mal)

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Offline sternenmeer

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Hallo Energieverbraucher,
bisher hat sich die SWLB bei Preiserhöhungen immer auf die Heizölpreise
vergangener Monate bezogen(z.B.für Preiserhöhung 1.1.2004 wurden die
durchschnittlichen Heizölpreise von 4/2003-9/2003 berücksichtigt).
Nun wird eine Preissteigerung von 13,1%(Fernwärme) u.a. wie folgt be-
gründet
\"In der vorgenannten Preiserhöhung wurden die bereits weitgehend bekannten bezugsseitigen Gaspreiserhöhungen bis April 2005 sowie Prog-
nosewerte bis Ende des Jahres  berücksichtigt.Das heisst,
sofern die Prognosen zutreffen,werden im Jahr 2005 keine weiteren Preis-
massnahmen vorgenommen.\"
Somit werden schon jetzt in den Wintermonaten,in denen ein erhöhter
Energiebedarf anfällt,eine für den 1.4.2005 notwendig erachtete Preiserhöhung zum 1.1.2005 vorweggenommen.Ist das erlaubt?

Schöne Grüsse

Offline RR-E-ft

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Ist Vorziehen einer Preiserh.(1.4.05) zum 1.1.05 möglich?
« Antwort #1 am: 18. Januar 2005, 13:03:08 »
Nein, das ist unbillig.

Es macht den Eindruck eines Winterschlussverkaufs mit verkehrtem Vorzeichen.

Nach der Argumentation Ihres Versorgers wird eine für April erwartete Preiserhöhung vorweggenommen, um die Preiskurve \"zu glätten\". Allerdings deutet einiges darauf hin, dass die Preise nach April gar nicht weiter steigen, sondern sinken werden.

Immerhin sinken auch die Ölpreise nach der Preisspitze im Oktober 2004.

Selbst wenn die Preise im April steigen sollten, wären Sie hiervon weniger betroffen, da sie im Frühjahr weniger Erdgas für Heizzwecke benötigen als im Winter.

Jetzt, da Ihr Bedarf an Heizgas besonders hoch ist, sollen Ihnen also schon die für die Zukunft \"prognostizierten\" höheren Preise untergejubelt werden. Es sollte Sie weiter stutzig machen, dass keine weiteren Preismassnahmen geplant sind. Dann sollen die Preise wohl auch nicht sinken, sondern auf dem jetzt bereits \"vorbeugend\" erhöhtem Niveau verharren.

Genau diese Strategie ließ im Oktober 2004 einzelne Versorger in den Fokus des Bundeskartellamts geraten.

Sie sollten sich deshalb auch an die zuständige Kartellbehörde wenden, damit diese ggf. von Amts wegen einschreitet.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline sternenmeer

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Ist Vorziehen einer Preiserh.(1.4.05) zum 1.1.05 möglich?
« Antwort #2 am: 18. Januar 2005, 17:18:48 »
Vielen Dank nach JENA,
der Inhalt Ihres Kommentars wird in meiner weiteren Strategie berück-
sichtigt werden.Haben noch andere Energieversorger solche vorweggenommenen Preiserhöhungen zum 1.1.2005 angekündigt?Selbst wenn
eine Preiserhöhung zum 1.4.2005 unumgänglich wäre,dann ist sie zum
1.1.2005 zu früh und geht zu Lasten des Verbrauchers.

 

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