Hallo Gasrebellen,
seit ca. 2 Jahren verweigere in der EnBW wg. §315 die Steigerung der Gaspreise.
Nun kam was ganz neues: zum 01.04.07 soll die neu gegründete
Gasversorung Sachsenheim GmbH die Belieferung "mit allen Rechten
und Pflichten" übernehmen, mein Einverständnis und weiteres vorausgesetzt. Die neue GS steigt sogar mit einer Preissenkung ein. Da ich aber die letzter Erhöhungen verweigert habe, wäre es für mich eine Verteuerung. Zunächst habe ich der EnBW geschrieben, daß sich für mich gar nichts ändert. Ich werde weiterhin an die EnBW überweisen, da die von der EnBW genannten Voraussetzungen für einen Übergang an die GS in meinem Fall nicht gegeben sind.
Am Hintergrund zur Gründung und den Eigentumsverhältnissen der GS hatte ich nie einen Zweifel. Tatsächlich ist diese Firma auch in einem Gebäude den EnBW untergebracht. Es geht doch sicher nur darum, als armer städtischer Versorger sagen zu können, daß man gegen die Erhöhungen des eigenen Versorgers - natürlich EnBW nichts machen könne.
Soll ich diesen Wechsel zulassen ? Welche Gefahren drohen meinem Widerspruch ? Muß ich den ganzen Schriftverkehr, den ich mit der EnBW hatte, jetzt nochmal mit der GS haben ?
Über "sachdienliche Hinweise" würde ich mich sehr freuen !
Gruß aus Sachsenheim