Hallo werte Leidensgenossen,
habe heute nochmal eine Zahlungsaufforderung über einen Nachzahlungsbetrag für das 4. Quartal 2004 von meinem EVU (Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen) erhalten.
Da dieses jedoch m. E. einen rechnerischen Fehler enthielt, habe ich nur einen Teilbetrag überwiesen ( incl. der empfohlenen 2% Sicherheitsaufschlag).
Nun befürchte ich tatsächlich weitere Mahnungen und den Eingang des ominösen Mahnbescheides.
Soweit okay, aber, wie und mit welcher Begründung legt man den nun eigentlich Widerspruch gegen eine solchen Mahnbescheid ein, und wo muss er eingelegt werden ? Gibt`s da Fristen ?
Freundliche Grüße aus dem Münsterland
B. Ahlers