Der Lobbyverband VDEW, der vornehmlich die Interessen der Energiekonzerne vertritt, wiegelt einmal mehr ab:
http://www.strom.de/vdew.nsf/id/DE_Gestiegene_Strompreise_sind_kein_Beleg_fuer_Missbrauch?open&ccm=300010(Meller´s Welt)
Derweil sollen schon Industriekunden und Stadtwerke die Strompreise an die Konzerne nur noch unter Vorbehalt zahlen.
Laut aktueller SPIEGEL- Ausgabe (!2/2007) vertritt Rechtsanwalt Becker (Becker Büttner Held) die Auffassung, Überzahlungen könnten zurückgefordert wereen, wenn sich der Verdacht des kartellrechtlichen Preishöhenmissbrauchs - egal aus welchem Grunde - gegen die Konzerne bestätige.
Derweil laufen mehrere Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes wie auch der EU- Kommission parallel wegen des Verdachts des kartallrechtswidrigen Ausnutzens der marktbeherrschenden Stellung gegen europäische Energiekonzerne, darunter auch die vier deutschen Stromkonzerne.
Kunden der Energiekonzerne- auch Stadtwerke - könnten dann bereits geleistete Zahlungen im entsprechenden Umfange von den Konzernen zurückfordern und sollten, um diesen Anspruch zu sichern, jedenfalls nur noch unter entsprechendem Vorbehalt zahlen.
Demnach handeln Geschäftsführer von Stadtwerken wohl grob fahrlässig, wenn Stadtwerke weiterhin vorbehaltslos zahlen. Die Verantwortlichen könnten sich gegenüber den Gesellschaften schadensersatzpflichtig machen.
Die meisten Mitglieder des Lobbyverbandes VDEW sind Stadtwerke, die selbst von vermuteten kartellrechtswidrigen Praktiken der Stromkonzerne betroffen wären und deshalb Regressansprüche hätten, wenn sich der Verdacht bestätigt.