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Autor Thema: VNG: Wettbewerbsdefizit im deutschen Gasmarkt !  (Gelesen 2931 mal)

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VNG: Wettbewerbsdefizit im deutschen Gasmarkt !
« am: 27. Februar 2007, 14:16:32 »
Herr Holst erklärt die Welt des ostdeutschen Gasmarktes.


Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1170858437396&openMenu=1013016724684&calledPageId=1013016724684&listid=1018881578399

Zitat
Gasimporteur betritt Neuland
 
Leipziger VNG nimmt westdeutschen Markt in den Blick - Zusätzliche Bezugsquellen
 von Steffen Höhne, 22.02.07, 18:49h, aktualisiert 22.02.07, 19:11h
 


Halle/MZ. "Im deutschen Gasmarkt gibt es ein Defizit im Wettbewerb." Dieser Satz stammt nicht vom EU-Wettbewerbskommissar oder dem Kartellamtspräsidenten, sondern von Klaus-Ewald Holst, einem der einflussreichsten ostdeutschen Energiemanager. Der Vorstandsvorsitzende des Erdgasgroßimporteur Verbundnetz Gas AG (VNG) aus Leipzig sagt: "Viele Kunden fühlen sich bisher ihrem Anbieter ausgeliefert", so Holst.
...
Wir werden wohl nicht wie Eon um Endkunden werben, doch wollen wir künftig außerhalb unseres jetzigen Gebietes beispielsweise auf dem westdeutschen Markt Stadtwerke beliefern", so Holst. Bisher machten sich die drei deutschen Großhändler Eon Ruhrgas, VNG und Wintershall kaum Konkurrenz. Zudem sind laut Holst die VNG-Netze für alle Anbieter geöffnet.

...



VNG könnte zum Wettbewerbsdefizit gerade auf dem ostdeutschen Erdgasmarkt selbst entscheidend beigetragen haben:

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo91023.htm

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex/1999/vo63443.htm

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Fusion/Fusion03/B8_24_02.pdf

Bemerkenswert Rn. 22 der Entscheidung des Bundeskartellamtes, wonach Gasversorgungsunternehmen in keinem Substitutionswettbewerb stehen, da sie nun einmal nur mit Erdgas handeln.

Stadtwerke in den neuen Bundesländern empfinden es immer noch so, dass VNG die Preise diktiert, weil kein anderer Lieferant in Sicht ist.
Substitutionswettbewerb gibt es nicht.

Ebenso wie sich nach der Feststellung des OLG Karlsruhe (RdE 2006, 356) die Gasheizung eines Erdgaskunden nicht mit Erdöl betreiben lässt, kann ein Erdgasversorger sein Geschäft schlicht und ergreifend nicht mit Erdöl betreiben.

Entsprechende Preiskopplungen sind deshalb vollkommen sachfremd. Anders wäre eine nur eine sachgerechte Preiskopplung an die Entwicklung der Erdgasimportpreise zu beurteilen.

 

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