Hallo,
ich habe nach Erhalt unserer letzten Jahresabrechnung den Gaspreis um ca. 1/5 gekürzt und dies gegenüber meinem Versorger mit der Unbilligkeit begründet (Musterschreiben).
Heute bekomme ich folgende Antwort:
"Die Gaspreise haben wir zum 01.01.2007 gesenkt und werden diese zum 01.04.2007 erneut senken. Die Erdgaspreisanpassungen der letzten Jahre waren eine Folge der Bezugskostensteigerung. Daher ist hierdurch keine unbillige Preiserhöhung nach §315 BGB erfolgt. Eine endgültige Klärung der Angelegenheit kann erst nach einer höchstrichterlichen Entscheidung erfolgen, die bisher noch nicht vorliegt.
Wir weisen sie vorsorglich darauf hin, dass sie gemäß §30 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) zur Zurückhaltung eines Teilbetrages nicht berechtigt sind. Nach dieser Vorschrift, die Bestandteil der Versorgungsvertrages ist, sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und etwaige Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Dies können Sie ebenfalls dem §17 der Grundversorgungsverordnung entnehmen."
Wie muss ich darauf reagieren?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Peter