Hallo Oll,
wie bereits erwähnt, gibt es bei Sonderverträgen kein Recht auf einseitige Preisbestimmung durch das EVU. Genehmigung der Strompreiserhöhung durch das Wirtschaftministerium des Landes hin oder her.
FERTIG!!!! und aus.
Ich habe ja auch nen Moment gebraucht bis ich das so einigermaßen verstanden habe was mir da von der Versorgerseite geschrieben wird und dass das alles irgendwie Geschwätz ist. Im Grunde genommen gaht es nur darum den Kunden zu zermürben um die gewünschte(n) Zahlung(en) u erhalten.
Ich habe das einigermaßen chronologisch im
Bereich OVAG geschildert.
Wenn du das liest wird schnell klar dass es sich hierbei für mich um völliges Neuland handelt(e).
Ich habe schnell gelernt dass es viel Zeit erfordert hier auf dem aktuellen Stand zu bleiben, doch es lohnt sich.
Die Chronologie zu meinem Fall in Kurzform:
1. Mein Schreiben: Einspruch gemäß §315.
2. Antwort des EVs: §315 ist nicht anwendbar, Ende.... ohne jegliche Begründung
3. Nach weiterem Schriftwechsel weiß ich jetzt warum §315 nicht greift, ich bin Sondervertragskunde.
4. Meine Sonderverträge sind soooo alt,die AGBs sind eigentlich gar keine, von einem Kündigungsrecht wird da auch nix groß erwähnt. Ganz zu schweigen von nem einseitigen Recht auf Preiserhöhung.
5. Antwort des EVs: Kündigung ALLER Sonderverträge zum 31.12.2007.
Das seh ich locker, wenn ich all meine Preisinformationen für 2008 zusammen habe geht´s weiter.
Ach ja, eine seeehr interessante Sache ist das
Urteil aus WermelskirchenDaraus folgt:
1. Sondervertrag --> Kein Recht auf einseitige Preiserhöhung (§307)
2. Kein Recht auf Kündigung des Sondervertrags, nur weil sich der Kunde gegen eine Preiserhöhung zur Wehr setzt.
Also wirst du das nächste Schreiben verfassen müssen.Also werde ich meine eigene Rechnung erstellen, ich bin mir noch noch nicht sicher ob ich bei dem Preis aus 2004 bleibe oder weiter zurück gehe.
Das befindet sich allerdings momentan in Klärung.