Gehen Sie mal auf die Seite der Verbraucherzentrale Thüringen unter
www.vzth.deLesen Sie dort die Beiträge zu den Gaspreisen.
Wenn in Ihrem Vertrag keine oder eine unwirksame Preiserhöhungsklausel enthalten sein sollte, dann wären die Preiserhöhungen der Vergangenheit auch schon unberechtigt gewesen, ohne dass es auf die Billigkeit überhaupt ankäme.
Dann können Sie auf den letzten vereinbarten Preis abstellen und tatsächlich nur diesen als alten Preis weiter bezahlen.
Das erfordert aber mehr Mut, als das, was hier sonst vorgeschlagen ist.
Sie würden dann nicht nur eine Preiserhöhung verweigern, sondern Ihren Preis aus Sicht des Versorgers senken. Das ist aber nicht vollkommen ausgeschlossen. Immerhin heißt die Aktion auch energiepreise-runter.de und nicht energiepreise-stabil.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt