Hallo Mitstreiter,
ich habe nochmal ein Frage vor allem an die juristisch vorgebildeten unter Euch :
Ein mir bekannter Grundstückseigentümer ( großes Grundstück eines ehemal. Bauernhofes, derzeit landwirtschaftlich ungenutzt ) ist von der Firma EON angeschrieben worden, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit eine neue große Gasleitung quer über sein Grundstück geplant sei.
Muss er das dulden, insbesondere im Hinblick auf § 1004 BGB ? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Duldung zu verweigern, obwohl eventuell öffentliches Interesse durch EON geltend gemacht wird ?
Welche Rechte hat hier der Verbraucher ? Kann eine Entschädigung verlangt werden und wie hoch könnte diese sein ?
Kann jemand von Euch dazu etwas sagen ?
Vielen Dank im Vorraus ! :wink :
Gruß
Free Energy