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Autor Thema: Duldung einer großen Gasleitung auf eigenem Grund  (Gelesen 6049 mal)

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Offline Free Energy

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Duldung einer großen Gasleitung auf eigenem Grund
« am: 07. Januar 2007, 20:06:21 »
Hallo Mitstreiter,

ich habe nochmal ein Frage vor allem an die juristisch vorgebildeten unter Euch :

Ein mir bekannter Grundstückseigentümer ( großes Grundstück eines ehemal. Bauernhofes, derzeit landwirtschaftlich ungenutzt ) ist von der Firma EON angeschrieben worden, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit eine neue große Gasleitung quer über sein Grundstück geplant sei.

Muss er das dulden, insbesondere im Hinblick auf § 1004 BGB ? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Duldung zu verweigern, obwohl eventuell öffentliches Interesse durch EON geltend gemacht wird ?

Welche Rechte hat hier der Verbraucher ? Kann eine Entschädigung verlangt werden und wie hoch könnte diese sein ?

Kann jemand von Euch dazu etwas sagen ?

Vielen Dank im Vorraus ! :wink :

Gruß

Free Energy

Offline Cremer

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Duldung einer großen Gasleitung auf eigenem Grund
« Antwort #1 am: 08. Januar 2007, 00:15:55 »
Soviel ich weiß ja, steht irgendwo drin.

Desgleichen ist es mit Leitungen z.B. der Telekom oder Stromversorger.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Duldung einer großen Gasleitung auf eigenem Grund
« Antwort #2 am: 08. Januar 2007, 11:36:33 »
@Free Energy

Ich hoffe, die Antwort von Herrn Cremer konnte weiterhelfen.


Zitat
Soviel ich weiß ja, steht irgendwo drin.

 
:roll:

Der Betroffene sollte sich mit seinen Fragen an einen Rechtsanwalt wenden.

Duldungspflichten können sich aus dem EnWG und der NDAV ergeben.
Abhängig vom Einzelfall ggf. Anspruch auf  Einräumung einer Grunddienstbarkeit gegen angemessene Entschädigung.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20010703_1bvr043200.html

Das ist jedoch keine Frage des Zahlungsprotestes und gehört folglich auch nicht hierher.

Vertieft Interessierte haben die Gelegenheit, sich hier anzumelden:

http://www.bgw-kongress.de/detailansicht.php?id=802&a=veranstaltungen

 

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