@michawhv,
sofern aus der alten Adresse keine Abrechnung vorliegt, dürfte m.E. auch keine Sperre für einen Strombezug ausgesprochen werden.
Sie schreiben, es liegen aus der ersten Wohnung aus Whv noch Rückstände vor, aus der zweiten sind keine Rückstände zu vermelden.
Sofern es für alle 3 Wohnungen nun ein und die selbe Kundennummer ist, dann kan nsehr wohl der Versorger auf Ausgleich der Forderungen aus der vor-vorherigebn Wohnung bestehen.