Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ratsuchender: \"Die Zeit läuft mir weg!\" ??  (Gelesen 6470 mal)

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Offline FaylynnBallard

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Ratsuchender: \"Die Zeit läuft mir weg!\" ??
« am: 23. Dezember 2006, 18:33:28 »
Gasversorger BHAG, bin natürlich mit den Gaspreisen nicht einverstanden, hab aber bis jetzt noch nie etwas dagegen unternommen. unter http://gwbh.twoday.net hab ich mich belesen komme trotzdem einfach nicht zurecht.
Zunächst die Frage: Ist es eigentlich richtig, dass ich nur noch bis zum Ende des Jahres Zeit habe, den neuen Vertrag anzunehmen?
Ist die Kündigung vom EVU generell rechtsmäßig?
Gibt es einen Musterbrief für den Unbilligkeitsantrag, den man bei der Vertragsunterzeichnung einfügen kann? Oder wie müsste ich vorgehen, wenn ich den Vertrag nicht akzeptiere, die EVU mich dann in die Grundversorgung einstufen würde, ich mich aber mit dem Preis nicht einverstanden erkläre? Ich müsste dann eine Unbilligkeitserklärung abschicken, die wie aussehen müsste (da es ja verschiedene Unbilligkeitsformulare gibt, welches müsste ich für die jetzige Situation nehmen, da ja alle Verträge seitens der EVU gekündigt worden sind?). Und sollte ich den Unbilligkeitsantrag dann abschicken, welchen Preis müsste ich dann zahlen, da ich ja bis jetzt heute noch keinen Unbilligkeitsantrag gestellt hatte? :roll:
Ich bin auch für Antworten an meine E-Mail dankbar (FaylynnBallard@aol.com).

Danke schon mal für jede Hilfe, die ich bekommen kann.
Frohe Weihnachten an alle.

Offline Cremer

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Ratsuchender: \"Die Zeit läuft mir weg!\" ??
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2006, 11:29:37 »
@FaylynnBallard,

bitte informieren Sie sich zunächst hier und auf den Seiten von www.energienetz.de

Nutzen Sie die Suchfunktion.

Eine Antwort auf Ihre pauschale Frage läßt sich leider so nicht beantworten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline eislud

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Ratsuchender: \"Die Zeit läuft mir weg!\" ??
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2006, 14:57:44 »
Aus der Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher zu den neuen Verträgen der BHAG sollte man schon einiges herausholen können. Siehe hier: http://gwbh.twoday.net/stories/3087173/
Für Sie scheint zumindest zu gelten:
Zitat
...- Wer den verlangten Gaspreis bisher voll bezahlt hat, mit oder ohne Zahlungsvorbehalt, der sollte den neuen Vertrag unterschreiben. Wir empfehlen, gleichzeitig mit der Unterzeichnung die aus unserer Sicht überhöhten Preise als unbillig zu rügen und die Zahlung zu kürzen. Nähere Informationen dazu und einen Musterbrief gibt es auf http://www.gaspreise-runter.de Der Bund der Energieverbraucher bietet ratsuchenden Mitgliedern mit dem neuen Energieschutzbrief Rat und Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts. ...
Musterbriefe gibt es zum Beispiel hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/
Es erscheint logisch, daß es keinen Musterbrief gibt, der genau auf Ihre Bedürfnisse paßt.
Ein Musterbrief muss auf die eigenen Sachverhalte angepaßt werden.
 
Als Sondervertragskunde, der Sie wohl sind und nach der Unterschrift des neuen Vertrages auch weiterhin sein werden, müssen Sie bis zum Nachweis der Billigkeit den ursprünglich einzelvertraglich vereinbarten Anfangspreis zahlen. Vielleicht können Sie auch auf 0 kürzen, weil der Anfangspreis eben vielleicht auch schon einseitig bestimmt wurde und der Billigkeit nach dem §315 unterliegt. Das scheint aber nicht ganz sicher und ist unter Umständen noch an weitere Bedingungen geknüpft.

Sinnvoll könnte der einzelvertraglich vereinbarte Anfangspreis aus Ihrem momentanen Vertrag sein.

Siehe vielleicht auch noch hier:
http://gwbh.twoday.net/stories/3026334/

Ansonsten schließe ich mich @Cremer an.

 

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