Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings hatte ich nur die ersten Zeilen von Punkt 6 zitiert. Hier nun der ganze Text.
6. Preisänderung
Die Ausgangswerte der Gaspreise (Grund/Arbeitspreise) sind zu 40 % an den Jahresdurchschnittspreis für leichtes Heizöl, zu 40 % an den Jahresdurchschnittspreis für schweres Heizöl und zu 20 % an den Lohn, die jeweils zur Zeit der Lieferung gehen, gebunden. Ändert sich der Wert einer Bezugsgröße, so ändert sich entsprechend der ihr zugeordnete Preisbestandteil.
Die Ausgangswerte der Netto-Arbeitspreise betragen für jede abgenommene Kilowattstunde 0,87 Cent/kWhHo. Die Netto-Jahresgrundpreise (Ausgangswerte) sind nachfolgend aufgeführt:
Zählertyp Ausgangswert €/Jahr netto Zählertyp Ausgangswert €/Jahr netto
G 4/G 6 202,47 G 65 1.650,45
G 16 343,59 G 100 3.184,33
G 25 478,57 G 160 4.334,36
G 40 822,16
Der Preis für leichtes Heizöl in €/hl (ohne Umsatzsteuer) ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, unter Fachserie 17 - Preise, Reihe 2, "Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)", zu entnehmen, und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf, bei Tankkraftwagenlieferung von 40 - 50 hl pro Auftrag, einschließlich Verbrauchssteuer. Ausgangswert für das leichte Heizöl ist ein Preis von 5,11 €lhl. Die Stadtwerke behalten sich vor, auf den Preis für leichtes Heizöl einen marktgerechten Zuschlag für schwefelarme Ware (Schwefelanteil z. B. unter 0,3 %) zu erheben. Sobald Preise für leichtes Heizöl schwefelarme Ware (Schwefelanteil z. B. unter 0,3 %) veröffentlicht werden, sind diese Preise für die Gaspreisberechnung gültig.
- Der Preis für schweres Heizöl, Schwefelgehalt maximal 1 %, in €/t (ohne Umsatzsteuer) ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, unter Fachserie 17 - Preise, Reihe 2, "Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)", zu entnehmen, und zwar der Preisfrei Betrieb in Düsseldorf, bei Lieferung in Tankkraftwagen an gewerbliche Verbraucher im Bereich von 30 Straßenkilometern ab Stadtmitte bei Abnahme von 15 t und mehr im Monat, einschließlich Verbrauchssteuer. Ausgangswert für das schwere Heizöl ist ein Preis von 37,75 €/t. Preisänderungen werden vor Inkrafttreten in der örtlichen Tagespresse bekannt gegeben.
- Als Lohn gilt die tarifliche Stundenvergütung für einen Facharbeiter z. Z. in Lohngruppe V, Stufe 1, Ortsklasse S nach dem Monatstabellenlohn des jeweiligen Monatslohntarifvertrages zum Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter in gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben (BMTG). Als Ausgangsbasis gilt ein Lohn von 3,78 €/h (Stand vom 01.01.1974) bei einer tariflichen Arbeitszeit von 183 h/Monat.
- Nicht ausgeschöpfte Preisveränderungen gelten als gestundet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet wird. Sollte eine Veränderung in Veröffentlichungen der Ölpreise oder den tarifvertraglichen Vereinbarungen erfolgen, wird diese Klausel möglichst gleichwertig angepasst. Sollten die Preisbeeinflussenden Größen dieser Klausel als Maßstab für allgemeine Preisänderungen nicht mehr brauchbar sein, bleibt eine Anpassung dieser Klausel an die neuen Verhältnisse vorbehalten.
Wie soll man als Laie nachvollziehen wieso die Preise erhöht werden, selbst wenn man sich die Veröffentlichungen des Stat. Bundesamtes ansieht.
Soll ich nun abwarten oder auf den Brief der Stadtwerke antworten.
Ich bin zwar Vertragspartner der Stadtwerke, aber Abnehmer und Betroffene sind meine Mieter.