Hallo,
ich hatte im Sommer an Vattenfall den Musterbrief geschickt mit dem Hinweis auf §315 Abs.3 Satz 2 BGH und dem Unbilligkeitseinwand.
Seitdem werde ich von Vattenfall von Mahnungen bombadiert und habe natürlich auch diese Briefe erhalten, daß ich ihrer Meinung nach im Unrecht sei.
Bisher blieb ich standhaft.
Der Betrag, um den es sich handelt, ist nicht hoch: 30 EURO, mit den Mahnkosten jetzt knapp 40 EURO.
Jetzt erhielt ich wieder eine Mahnung mit dem Hinweis unverzüglich zu zahlen und diesem Zusatz:
"Vorsorglich weisen wir auf die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEItV) hin, insbesondere auf den § 33 Abs. 2. Danach sind wir bei weiterem Zahlungsverzug berechtigt, die Stromversorgung 14 Tage nach dieser Ankündigung einzustellen. Die Kosten für einen Außendiensteinsatz betragen 42,95 EURO und für die Wiedereinschaltung der Stromversorgung mindestens 49,82 EURO (einschließlich 16% Umsatzsteuer)."
Außerdem hatte ich in den letzten 2 Tagen einen Herrn von Vattenfall auf meinem AB mit der Bitte Rückruf, ohne daß er mir den Grund seines Anrufs nannte. Da ich berufstätig bin, konnte ich nicht zurückrufen.
Jetzt habe ich zwar hier im Forum gelesen, daß man auf diese Mahnungen nicht reagieren soll und im Ernstfall kurz vor der Gerichtsverhandlung noch zahlen kann.
Da ich aber vor der Stromsperre Angst habe, habe ich den strittigen Betrag ohne die Mahnkosten ausdrücklich unter Vorbehalt erst einmal bezahlt.
Wie gehen denn andere Vattenfall-Kunden mit diesen Droh-Mahnungen um? Rufen bei Euch auch Vattenfall-Mitabeiter an? Bleibt Ihr standhaft?
Habt Ihr nicht Angst, daß es mit den Mahngebühren immer teurer wird?
Über moralische Stützenhilfe von anderen Betroffenen wäre ich sehr dankbar!!!
Bekommt man gegen Vattenfall eigentlich auch von der Verbraucherzentrale Hilfe?
Danke für Eure Antworten!