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Autor Thema: Vattenfall droht mit Stromsperrung  (Gelesen 15820 mal)

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Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« am: 08. Dezember 2006, 22:33:51 »
Hallo,

ich hatte im Sommer an Vattenfall den Musterbrief geschickt mit dem Hinweis auf §315 Abs.3 Satz 2 BGH und dem Unbilligkeitseinwand.

Seitdem werde ich von Vattenfall von Mahnungen bombadiert und habe natürlich auch diese Briefe erhalten, daß ich ihrer Meinung nach im Unrecht sei.

Bisher blieb ich standhaft.

Der Betrag, um den es sich handelt, ist nicht hoch: 30 EURO, mit den Mahnkosten jetzt knapp 40 EURO.

Jetzt erhielt ich wieder eine Mahnung mit dem Hinweis unverzüglich zu zahlen und diesem Zusatz:

"Vorsorglich weisen wir auf die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEItV) hin, insbesondere auf den § 33 Abs. 2. Danach sind wir bei weiterem Zahlungsverzug berechtigt, die Stromversorgung 14 Tage nach dieser Ankündigung einzustellen. Die Kosten für einen Außendiensteinsatz betragen 42,95 EURO und für die Wiedereinschaltung der Stromversorgung mindestens 49,82 EURO (einschließlich 16% Umsatzsteuer)."

Außerdem hatte ich in den letzten 2 Tagen einen Herrn von Vattenfall auf meinem AB mit der Bitte Rückruf, ohne daß er mir den Grund seines Anrufs nannte. Da ich berufstätig bin, konnte ich nicht zurückrufen.

Jetzt habe ich zwar hier im Forum gelesen, daß man auf diese Mahnungen nicht reagieren soll und im Ernstfall kurz vor der Gerichtsverhandlung noch zahlen kann.
Da ich aber vor der Stromsperre Angst habe, habe ich den strittigen Betrag ohne die Mahnkosten ausdrücklich unter Vorbehalt erst einmal bezahlt.

Wie gehen denn andere Vattenfall-Kunden mit diesen Droh-Mahnungen um? Rufen bei Euch auch Vattenfall-Mitabeiter an? Bleibt Ihr standhaft?
Habt Ihr nicht Angst, daß es mit den Mahngebühren immer teurer wird?

Über moralische Stützenhilfe von anderen Betroffenen wäre ich sehr dankbar!!!

Bekommt man gegen Vattenfall eigentlich auch von der Verbraucherzentrale Hilfe?

Danke für Eure Antworten!

Offline Cremer

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 23:51:46 »
@daniela,

Nutzen Sie die Suchfunktion.

Schreiben Sie Vattenfall einen "Liebesbrief" sinngemäß

Es ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass ich am xx.yy. (Sommer) Ihnen meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB gewgen die Preishöhe an sich und den Pr4eissteigerungen zugesandt hatte.

Danach sind Mahnungen und Sperrandrohungen nicht statthaft.

Ichh fordere Sie auf unverzüglich schriftlich bis zum 15.12.06 bei mir eingehend die Sperrandrohung zurückzunehmen, anderenfalls ergeht Straftantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot.

Ferne werde ich die Landeskartellaufsichtbehörde über Ihr Vorgehen schriftlich unterrichten.

Sie sollten als Rechnungs-/Mahnungsabteilung  vielleicht mal Ihre Kundenabteilung kontaktieren, um in Ihrem Hause ein informativen Gleichstand herzustellen.


In den meisten Fällen wirkt das. Verwenden Sie keine Höflichkeitfloskeln und keine unterwürfige Ausdrücke.

Veröffentlichen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftbedingungen außen an die Wohnungstür, die da lauten:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Familíe daniela

§ 1

(1) Grundsätzlich sind Besuche von Unternehmen-, Firmen- oder Behördenvertretern unerwünscht.

(2) Unerwünschte, nicht ausdrücklich vorher schriftlich vereinbarte Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern jeglicher Art werden mit 70 € pro Besuch geahndet.

§ 2

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür (Türklopfer) oder lautem Rufen nach den Wohnungsinhabern voll inhaltlich anerkannt.

(2) Bei Widerspruch des Besuchers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zugleich ein Hausverbot als erteilt.

§ 3

(1) Der Betrag wird sofort zur Zahlung fällig und ist in bar gegen Quittung zu entrichten. Eine Qiuttungsvorlage ist vom Besucher vorzuhalten.

(2) Der Betrag wird sofort kassiert, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.



Übrigens die Stadtwerke Kreuznach mahnen bei mir zur Zeit einen Betrtag von knapp 2000  mit darin enthaltenen ca. 70 € Mahngebühren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2006, 00:11:07 »
@Cremer

Es gibt schon mindestens einen Vattenfall- Thread.

@daniela

Sie hätten sich besser an die Kartellbehörde gewandt.

Die 30 EUR sind nun- wenn auch bei Zahlung unter Vorbehalt - weg.
Besser gesagt: Est ist woanders und auch nicht nur "erstmal", sondern für immer, wenn man nicht erfolgreich ungeheure Klimmzüge unternimmt.

Um das Geld zurückzubekommen, müssten man auf Rückzahlung klagen.

Gerichtskostenvorschuss und Anwltskosten kosten ein Vielfaches des Betrages, den man zurück klagen müsste.

Da wirft man  also mit dem Schinken nach der Wurst mit ungewissem Ausgang je nach Tagesform des Anwaltes und des Amtsrichters.

Bedauerlich, wenn Verbraucher sich derart einschüchtern lassen, dass sie Zahlungen leisten, obschon sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.

Dass das Geld gar nicht weg ist, kann man sicher im nächsten Geschäftsbericht des Unternehmens nachlesen.

Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.

Und so ein Schild, wie es Herr Cremer vorschlägt, lässt man sich ggf. zu Weihnachten schenken.

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2006, 00:25:05 »
Hallo Herr Cremer,

vielen Dank für die Antwort!
Sie sind aber mutig!

Ich hatte nur hier im Forum gelesen, daß der Umgang mit kleineren Stromanbietern leichter sei als mit Vattenfall.
Ich hatte hier gelesen, daß Vattenfall ziemlich hart ihr Ding durchziehen.

Meine Schreiben an Vattenfall waren sehr sachlich und deutlich und ohne jegliche Höflichkeitsfloskeln. Ich dachte auch, das würde nutzen.

Wenn ich jetzt einen Brief, wie Sie ihn vorschlagen, abschicke, wie realistisch ist tatsächlich ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft? Und wegen was für eines Vergehens zeige ich Vattenfall an? (Ich habe schon 2x in anderer Angelegenheit mit Erfolg Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, also das ist mir nicht unbekannt).

Die Idee mit der Landeskartellaufsichtbehörde gefällt mir auch sehr gut.

Aber ich bin mir sicher, daß Vattenfall auf diesen Brief reagieren wird, und was habe ich dann rechtlich in der Hand?
Es wäre nett, wenn Sie mir schreiben könnten, mit welchem Vergehen ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen kann (ist Unbilligkeit der Preise ein Vergehen? Oder Androhung von Stromsperre Hausfriedensbruch?)

Vielen Dank für Ihren Beistand!

Offline RR-E-ft

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2006, 00:33:45 »
@daniela

Es gibt nichts mehr zu tun.

"Die Suppe ist gegessen."

Sie hätten sich von dem Geld ein Foto machen sollen.
Ein solches kann man sich wenigstens zur Erinnerung in die Geldbörse legen.

Sie müssten das Geld schon zurück klagen.

Erpresst wurde ja wohl keiner?

@Cremer

Alles ganz tolle Vorschläge, die nur nichts mehr helfen, wenn das Geld in den Wasserfall gefallen ist und es deshalb auch sowieso nichts mehr zu sperren gibt, ja noch nie etwas zu sperren gab.

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2006, 14:39:06 »
@RR-E-ft

Was für eine hilfreiche Antwort!

So ein Quatsch:
Selbstverständlich kann ich die nächste Abschlagrechnung um genau diesen strittigen Betrag wieder kürzen. Ich habe einen Schriftverkehr mit Vattenfall und diesen strittigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überwiesen.


@Cremer

Hallo Herr Cremer,

ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie noch einmal Lust hätten mir zu antworten, mit welchem Vergehen ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen könnte, um zu wissen, was für ein Drohmittel ich habe.

Vielen Dank!

Offline superhaase

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2006, 14:44:47 »
Leider wirken solche Einschüchterungsversuche immer wieder - wie in diesem Fall.
Deshalb schreiben die Versorger ja solche von Unsinnigkeiten strotzenden Briefe.

@daniela:
Bitte in Zukunft standhaft bleiben und nicht zahlen!
Sonst kannst Du Dir das ganze Heckmeck gleich sparen und schön brav zahlen und deinen Unbilligkeitseinwand zurückziehen.

Diese Briefe sind nur leere Drohungen.
Erst eine terminlich genau fixierte Sperrdrohung ist ernstzunehmen.
Dieser begegnet man dann mit Hausverbot, einstweiliger Verfügung etc., wie hier im Forum beschrieben.
Werden die Versorger seit Inkrafttreten der neuen Verordnungen aber wohl kaum mehr machen. Zumindest, wenn Du mit dem Einwand alles richtig gemacht hast und sonst keine berechtigten und unbestrittenen Forderungen offenlässt.

ciao,
sh
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Offline superhaase

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2006, 14:46:57 »
Zitat von: \"daniela\"
So ein Quatsch:
Selbstverständlich kann ich die nächste Abschlagrechnung um genau diesen strittigen Betrag wieder kürzen. Ich habe einen Schriftverkehr mit Vattenfall und diesen strittigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überwiesen.

Das ist Quatsch liebe Daniela:
Es gibt ein Aufrechnungsverbot. Das heißt, Beträge aus früheren Perioden oder anderen Verträgen darfst Du nicht aufrechnen, solange sie nicht vom Gegner anerkannt oder von einem Gericht endgültig bestätigt sind.
Wenn Du sowas machst, dann kommt Vattenfall mit einer Stromsperre auch vor Gericht durch.
Völlig falscher Ansatz  :!:

Eine Zahlung unter Vorbehalt hilft Dir da nicht viel, denn um das Geld zurückzubekommen, musst Du selbst eine Klage anstrengen. Und das wird schwierig, denn Du wirst ohne Mithilfe (Kalkulationsoffenlegung) des Versorgers nicht nachweisen können, dass die Preise unbillig waren. Das Gericht kann dann nur feststellen, dass die Billigkeit/Unbilligkeit der Preise nicht festgestellt werden kann. Solche Klagen sind dann wie die berühmte Fahrt zum Mond:
"Die Fahrt zum Mond,
hat sich gelohnt.
Denn nun weiß die Wissenschaft
auch ganz gewissenhaft,
dass sich die Fahrt
zum Mond nicht lohnt."  :lol:

Der Herr Fricke ist der kompetenteste Mann hier in dieser Beziehung. Man muss sich allerdings an seinen manchmal etwas "frechen" Schreibstil gewöhnen. Er meint es aber immer gut mit einem!

ciao,
sh
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Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2006, 17:52:26 »
Dann habe ich aber in meinem schon etwas längeren Leben ganz andere Erfahrungen gemacht!

Ich habe hier im Forum auch gelesen, daß man Gutschriften der Gasag nicht verrechnen darf u.ä. Komisch nur, daß das in meinem Fall seit Jahren funktioniert hat!

Zu diesem "Aufrechnungsverbot":
Ich hatte Vattenfall mit meinem "Musterbrief" natürlich auch meine Rechnung geschickt. Ein paar E-Mails hin und her haben sie auch meine vorgeschlagene Abschlagshöhe akzeptiert. Diese Abschläge zahle ich auch pünktlich.
Diese 30 Euro sind nur der Differenzbetrag der Jahresrechnung, in der sich Vattenfall meiner Meinung nach "verrechnet" hat. Die haben mit den derzeitigen Abschlägen überhaupt nichts zu tun.

Wieso darf ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn ich diese 30 Euro nicht gezahlt habe, und habe dazu nicht mehr die Berechtigung, wenn ich sie gezahlt habe?

Schade, daß mir Herr Cremer nicht mehr antwortet. Seine Beiträge im Forum finde ich für Laien am Hilfreichsten.

Offline superhaase

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2006, 18:37:06 »
Ach so, die 30 € haben mit dem Unbilligkeitseinwand gar nichts zu tun.
Wenn Du der Meinung bist, die haben sich verrechnet, dann kannst Du nur versuchen ihnen den Rechenfehler klar zu machen.
Wenn sie darauf bestehen, musst Du warten bis sie eine terminlich fixierte Sperrandrohung schicken. Dann reagierst Du genau wie wie sonst auch hier beschrieben. Dann muss Vattenfall in der Verhandlung zur einstweiligen Verfügung gegen die Sperre dem Richter glaubhaft machen, dass Du dich verrechnet hast.

Wenn Du bezahlt hast, dreht sich der Spieß um, und Du muss klagen und dem Richter den Rechenfehler deutlich machen, damit Du Dein Geld zurückbekommst.

Das Problem liegt immer auf dessen Seite, der Geld vom anderen haben will.

ciao,
sh

PS: Wieso es hier eine Strafanzeige geben soll, ist mir allerdings auch nicht klar.
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Offline Monaco

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #10 am: 09. Dezember 2006, 18:45:52 »
@Daniela

Um die Angelegenheit abschließend klären zu können, bedarf es m.E. einiger weiterer Details.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Versorger einen Differenzbetrag innerhalb der Abschläge anmahnt. Sie haben darauf hin in einem Abschlag einen "Zusatzbetrag" unter Vorbehalt überwiesen (um einer Versorgungseinstellung zu entgehen).
Diesen "Zusatzbetrag" können Sie während der nächsten Abschläge der aktuellen Abrechnungsperiode wieder abschmelzen oder ggf. einen Abschlag ganz auslassen.
Wichtig ist stets, dass keine Beträge verschiedener Abrechnungsperioden miteinander vermischt werden. So wäre es z.B. nicht statthaft ein etwaiges Guthaben der alten Abrechnungsperiode mit Abschlägen der neuen Abrechnungsperiode zu verrechnen.
Innerhalb einer Abrechnungsperiode geht das schon, weil nur die Schlussrechnung eine gewisse Verbindlichkeit darstellt. Bis dahin werden letztlich nur Abschläge auf die kommenden Jahresrechnungs-Schuld bezahlt.

Wenn dies bei Ihnen so ist, dann können Sie sich Ihr Geld sozusagen damit zurückholen, indem Sie Ihre Abschläge entsprechend kürzen.
Informieren Sie uns ggf. falls es sich bei Ihnen doch anders verhält. Dann scheint die Lage allerdings problemeatischer.

Einen schönen 2. Advent.


Monaco.

Offline superhaase

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #11 am: 09. Dezember 2006, 18:49:33 »
@Monaco:
das entsprechende Detail hat daniela bereits erklärt
Zitat von: \"daniela\"
Diese 30 Euro sind nur der Differenzbetrag der Jahresrechnung, in der sich Vattenfall meiner Meinung nach "verrechnet" hat. Die haben mit den derzeitigen Abschlägen überhaupt nichts zu tun.

ciao,
sh
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Offline Monaco

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« Antwort #12 am: 09. Dezember 2006, 20:04:11 »
@superhaase

Sorry, hatte ich überlesen.

Allerdings, falls sie den "offenen Betrag" gemeinsam mit einem Abschlag überwiesen hat - vielleicht auch noch ohne konkreten Hinweis - ginge u.U. doch noch etwas. Aber ich will auch nicht im Kaffeesatz lesen ...

Schönen 2. Advent

Monaco.

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #13 am: 09. Dezember 2006, 20:14:33 »
@monaco

Genau wie Sie es beschreiben, verhält es sich bei mir!
Vielen Dank für die Antwort!

Aber ich hätte zu gerne auch eine Antwort von jemandem aus Berlin.
Ich hätte nicht einen eigenen Thread eröffnet, wenn ich die Antworten in den anderen Vattenfall-Threads befriedigend gefunden hätte.


Und noch einmal zu dieser Verrechnung von Gutschriften:
Ich kann nur aus meiner Erfahrung mit der Gasag schreiben, daß ich genau dies gemacht habe - ich habe die Gutschrift mit den neuen Abschlägen verrechnet. Mit der Gasag habe ich überhaupt keine Probleme: die akzeptieren meine alten Preise, meine Abschläge und verschicken keine Mahnungen. Nur als Tipp für andere Berliner!

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #14 am: 09. Dezember 2006, 20:21:49 »
@Monaco:

ich habe gerade noch einmal Ihren Beitrag gelesen:

Es ist verboten 2 Abrechnungsperioden miteinander zu vermischen.

Wie behalte ich denn dann bei der Jahresabrechnung einen zu hoch abgerechneten Preis ein? Ich habe nach Erhalt der Jahresabrechnung diesen besagten "Musterbrief" geschrieben und bei der Nachforderung von Vattenfall diese 30 Euro einbehalten.
Vattenfall hat dann diese 30 Euro auf den nächsten fälligen Abschlag draufgeschlagen und mahnt.
Dann vermischt doch eigentlich Vattenfall 2 Abrechnungsperioden oder sehe ich das falsch?

 

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