Hallo,
ich habe bisher seit 2004 auf jede Preisaenderung widersprochen, d. h. auf drei Preiserhöhungen und auf eine Preisreduzierung.
Allerdings habe ich fuer die drei Preiserhöhungen die „alte Formularvorlage“ benutzt, in welcher ich lediglich gegen die „Preiserhöhung“ widersprach. So war es eben in der Vorlage.
Vor kurzem erhielt ich eine (minimale) Preisreduzierung, gegen die ich auch Widerspruch einlegte, weil ich bedenken hatte, dass bei fehlendem Widerspruch der neue Tarif als akzeptiert gelten wuerde.
Erst bei diesem letzten Widerspruch habe ich die „neue Formularvorlage“ entdeckt und gegen den gesamten Erdgaspreis widersprochen.
Muss ich damit rechnen, dass nur der letzte Einspruch gueltig ist?
Danke & Gruss
Lupo