Hallo Forum!
Eine kurze, aber für mich nicht unwichtige Frage:
Ist es sinnvoll, auch wenn ich alleiniger Vertragspartner des EVU bin, dass mein/e Lebensgefährte/in und ich gemeinsam als Absender des Widerspruchs gegenüber dem Versorger auftreten? (Die Frage ist im Hinblick darauf gestellt, falls es zu einer Zahlungsklage des Versorgers käme.) - Ist eine Situation vorstellbar, in der diese Frage tatsächlich juristisch von Belang wäre, oder ist dies völlig unwichtig?
Was änderte sich, wenn sie/er mit mir gemeinsam als Absender auftreten würde? Oder ist dies völlig ohne Belang?
DANKE!
Gruss,
Fabio