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Autor Thema: Sind hier Mahnungen zulässig?  (Gelesen 2886 mal)

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Offline jroettges

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Sind hier Mahnungen zulässig?
« am: 01. Dezember 2006, 22:55:17 »
In meiner Brieffreundschaft mit unserem GVU, die ich mit monatsendlichen aber schon lange nicht mehr beantworteten Schreiben pflege, verwende ich eine Tabelle zur Darstellung des aktuellen Standes unserer Beziehung.

Hier ein Ausschnitt  aus dieser Tabelle.

In der linken Tabellenhälfte sieht man den Verbrauch, wie er sich im Abrechnungszeitraum 2006/07 (er geht bei uns von Mai bis April) entwickelt hat und sich vermutlich entwickeln wird. Die roten Zahlen zeigen den Minderverbrauch wegen des warmen Sommers und reflektieren die abgelesenen Werte. Der Verbrauch in den noch kommenden Monate ist auf der Basis der bekannten monatlichen Verteilungswerte und des Vorjahresverbrauchs hochgerechnet.

Nebenbei : Der Minderverbrauch ist mit über 10% unseres langjährigen Verbrauchsmittels durchaus bemerkenswert. Wenn das überall so sein sollte, dann kann dies das Klingeln in den Kassen merklich gedämpft haben und mit ein Grund für die panischen Preiserhöhungen sein.

In der Spalte ganz rechts sieht man die Entwicklung der saldierten Kosten und Zahlungen, die wir nach unseren gekürzten Zahlungen an das GVU gezahlt haben (werden). Wie man sieht,waren wir am Beginn des Abrechnungsjahres bei Null und werden es am Ende auch wieder sein.

In der Spalte davor (zweite von rechts) sieht man die Saldierung auf der Grundlage der vom GVU geforderten Beträge. Da lagen wir bis einschließlich des aktuellen Monats November stets im Plus. Erst mit dem Dezember kommen wir in den roten Bereich.

Nun pflegt unser GVU unsere Brieffreundschaft seinerseits lediglich mit Mahnungen. Es geht dabei von einer fiktiven Schuld aus, die auf der Grundlage der von ihm verordneten Abschlagszahlungen berechnet schon ziemlich astronomisch geworden ist.

Dem begegnen wir in unseren Schreiben stets mit dem Hinweis auf die Nichtfälligkeit der Kürzungsbeträge (nach $315 BGB).

Kann ein GVU die von ihm einseitig verordneten Abschlagszahlungen durch Mahnungen zur bestehenden Schuld erklären?
Kann ein GVU überhaupt mahnen, solange die gelieferte Ware vollständig bezahlt ist?

Offline RR-E-ft

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Sind hier Mahnungen zulässig?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2006, 00:45:03 »
@jroettges

Sicher wird der wohl informierte Kunde mitgeteilt haben, wie er die Abschläge kürzt und eine Verrechnungsbestimmung gem. § 366 f. BGB getroffen haben.

Mahnen darf man immer, nur stellt sich dabei zumeist die Sinnfrage.
Jedenfalls tun unzulässige Mahnungen regelmäßig niemandem weh.

Man kann diese abheften, entsorgen, zu Papierflugzeugen und - schiffen verbasteln oder - mit Rücksicht auf Immissionen nicht allzuoft - als Ersatzbrennstoff verwenden, um die Heizkosten im Griff zu behalten.

Was man nun damit macht, ist keine Grundsatzfrage.

 

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