@karamba:
Mit Verlaub, das ist Unfug, was Du sagst.
Dass man beim Unbilligkeitseinwand nicht überzahlen darf, weil man sonst das Geld zurückklagen müsste, was wenig Aussicht auf Erfolg hat, ist allen hier klar.
Aber der Fall von Fruddl ist was anderes, da ist die Aussicht auf Erfolg gleich 100%. Also kann man erst mal zahlen und dann in aller Ruhe klagen und das Geld mit Zinsen zurückfordern, plus Aufwandsentschädigung, Anwaltskosten und Schmerzensgeld. :wink:
Die Stromsperre erst mal abzuwenden, hat Vorrang für Fruddl. Das kann wohl jeder nachvollziehen. Man darf da nicht die Wut über den Verstand gehen lassen.
Strafanzeige würde ich auch stellen, und zwar gegen den Versorger bzw. dessen Geschäftsführer, denn der ist im Endeffekt für die Notiz auf dem Sperrzettel "notfalls beim Nachbarn mit gleichem Namen sperren" verantwortlich.
Der braucht mal richtig eins auf den Deckel! Der sollte eigentlich gefeuert werden. Und wenns ein Abteilungsleiter war, der das im wahrsten Sinne des Wortes angezettelt hat, dann der gleich mit.
@Fruddl: heizt Du mit Gas?
ciao,
sh