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Autor Thema: Zwischenablesung Strom  (Gelesen 18074 mal)

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Offline fiin

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Zwischenablesung Strom
« am: 27. November 2006, 18:16:49 »
Guten Tag,
obwohl ich meinen Strom über YELLO beziehe, schrieb mich heute die Nürnberger N-Ergie folgend an.
--- aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgründung der N-Ergie Netz GmbH zum 1.1.07 ist es notwendig, dass der Netzbetreiber alle Verbrauchszähler, die aktuell von einem anderen Kieferanten als der N-Ergie mit Energie beliefert werden, zu diesem Zeitpunkt abliest.
Die Ablesung wird von uns selbst bzw. von einem dazu beauftragten Dritten durchgeführt und ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Zwischen 4.12.06 und 8.1.07 sollen die Zählerstände aufgenommen werden.
Die aufgenommenen Zählerstände dienen für uns lediglich zur internen
kaufmännischen Abgrenzung.

Meine Frage nun, --- was ist davon zu halten?

Für Erklärungen bedanke ich mich schon mal im voraus

Offline Monaco

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #1 am: 27. November 2006, 18:42:47 »
@fiin

Weshalb sollten Sie etwas gegen die Zwischenablesung haben? Immerhin kassiert Ihr Netzbetreiber die Netztnutzungskosten von Ihrem Versorger (Yello). Außerdem haben Sie dann auch gleich eine einigermaßen genaue Abgrenzung zwischen 2006/07 (MwSt.-Erhöhung). Passen Sie lediglich auf, dass der Mann vom Ablesedienst den Zähler da lässt. :D

Bei dieser Gelegenheit: Lassen Sie sich doch einmal von Yello erläutern, worauf sie Ihre PREISERHÖHUNGSVERLANGEN stützen. Sie werden u.U. überrascht sein ... :wink:



Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline fiin

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #2 am: 27. November 2006, 22:38:20 »
Hallo Monaco,
ich habe ja auch garnichts dagegen.
Da ich den Zählerstand vor nicht ganz 4 Monaten schon YELLO übermittelte, war nicht ganz nachvollziehbar, warum jetzt auch die N-Ergie Interesse zeigt.
Yello ist ein Unternehmen im Wettbewerb, das bei Preisanpassungen strenge Anforderungen erfüllt. Mit 8-wöchiger Vorlaufzeit wird über die Preisanpassung informiert. Ausserdem gilt bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht.
Deshalb ist der § 315 auf Yello nicht anwendbar.
Weiter verweist Yello ausdrücklich auf eine Broschüre der VBZ-Hessen auf das sogenannte Sondervertragsmodell mit gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht.
Ferner auch hinweisend auf Yellos AGB`s.

Jedenfalls hatte ich gegen die im Juli 06 mitgeteilte Preisanpassung Widerspruch eingereicht, Ende September die Antwort darauf erhalten,
umgehend meinen vorherigen Widerspruch nochmals bekräftigt, -- und seitdem ruht dieses Thema.
In einem aktuellen Schreiben erklärt Yello, zum Jahreswechsel nur die Erhöhung der gesetzl. MwSt. weiterzugeben.

Zur Veranschaulichung:

August 2005,
Abschlag mtl.      € 46,00
Grundpreis mtl.    € 5,10
Strompreis          Ct. 8,00 pro kWh
Regiopreis          Ct. 7,92 pro kWh

September 2006
Abschlag mtl.       € 56,00
Grundpreis mtl.    € 5,11
Strompreis          Ct. 17,14 pro kWh

Januar 2007
Abschlag mtl.       € 58,00
Grundpreis mtl.    € 5,24
Strompreis          Ct. 17,58 pro kWh

Nach wie vor bezahle ich für die Abschläge € 46,00 und harre der Dinge, die da kommen.
Gruss
fiin

Offline superhaase

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #3 am: 28. November 2006, 07:46:16 »
Zitat von: \"fiin\"
Yello ist ein Unternehmen im Wettbewerb, das bei Preisanpassungen strenge Anforderungen erfüllt.

Dass ich nicht lache  :lol:
Du weißt schon, wem Yello gehört?
Zitat
Deshalb ist der § 315 auf Yello nicht anwendbar.

Aber sehr wahrscheinlich sind die Preisänderungsklauseln unwirksam weil viel zu schwammig. Das wird durch das Sonderkündigungsrecht nicht unbedingt geheilt. Also bist Du mit der Verweigerung der Preiserhöhungen wahrscheinlich im Recht.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Monaco

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #4 am: 28. November 2006, 12:16:54 »
@fiin

§315 BGB ist selbstverständlich auch auf die Yello-Verträge anwendbar. Wobei es auf die Billigkeit der Yello-Preise gar nicht ankommt. Yello ist schlicht und einfach gar nicht berechtigt, die Preise zu erhöhen, weil sie diese Erhöhungen auf keine wirksame Preisklausel stützen können.

Legen Sie daher Widerspruch nach §307 BGB (Verstoß gegen Transparenz ...) ein. Dabei müssen Sie jedoch in Kauf nehmen, dass Yello Sie früher oder später verabschiedet. Das darf Yello dann allerdings. Es ist dann auch Ihr Risiko.

Gehen Sie einmal davon aus, dass es in Deutschland keinen Versorger gibt, der eine gültige Preisklausel im Vertrag hat. Damit wären alle Sonderverträge zu beanstanden. Folge: Es kommt nur eine Versorgung über den Allgemeinen Tarif in Frage. Diesen bekommen Sie ausschließlich bei Ihrem Grundversorger. Hier können Sie dann §315 BGB (von Anfang an) einwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline fiin

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #5 am: 28. November 2006, 16:37:36 »
Dann dank ich doch mal schön
fiin

Offline tangocharly

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Zwischenablesung Strom
« Antwort #6 am: 10. Mai 2008, 22:24:42 »
Zitat
Original von fiin
Zur Veranschaulichung:
August 2005,
Abschlag mtl.      € 46,00
Grundpreis mtl.    € 5,10
Strompreis          Ct. 8,00 pro kWh
Regiopreis          Ct. 7,92 pro kWh

September 2006
Abschlag mtl.       € 56,00
Grundpreis mtl.    € 5,11
Strompreis          Ct. 17,14 pro kWh

Januar 2007
Abschlag mtl.       € 58,00
Grundpreis mtl.    € 5,24
Strompreis          Ct. 17,58 pro kWh

Liebe Yello-Kunden,
wenn ich diesen Preisvergleich bemustere, dann stelle ich fest, dass der Versorger \"seine Kinder umgetauft\" hat.

Was nicht erwähnt wird ist der Umstand, dass der Versorger früher in seinen Rechnungen (und natürlich auch im Vertrag) eine Netzpauschale auswies. Diese Pauschale betrug (lastabhängig) = 5,7 ct/kWh. Dann wurde aus dieser Pauschale ein \"Regiopreis\". Genauer gesagt wurde die Pauschale gestrichen, taucht also in den Rechnungen nicht mehr auf. Dafür taucht der neue Begriff auf: \"Regiopreis\".

Wie nun das ?

Kaum greift die Regulierungsbehörde in die Netznutzungsentgelte ein - und schon wird aus dem  alten Namen des Kindes ein neuer Name (Regio) ?

Doch was Wunder ! Im Jahr 2006 fällt auch der neue Name. Und jetzt haben wir auch noch Zwillinge, die einen gemeinsamen neuen Namen tragen: Strompreis (mir sind da aber noch andere Begriffe bekannt = Verbrauchspreis).

Ganz abgesehen davon, dass diese Komponenten allesamt \"Vertragsänderungen\" darstellen, sehe ich nicht, dass die Verbraucher hierzu um Zustimmung gebeten wurden.
So wie dieser Vorgang sich anfühlt, handelt es sich aber doch wohl eher um \"Mogelpackungen\".

Denn wenn das Netzentgelt nun Regio heißen soll, dann wurden diese nicht gesenkt, sondern erhöht.

Und der Gipfel der Sache ist nun noch die Zusammenfassung von Strom und Netz unter einem Deckel.

Damit ist die aus dem EnWG vorgeschriebene Transparenz völlig beseitigt (oder können Sie nun erkennen, ob der Strom, ob das Netz oder beides erhöht wurde - oder ob irgendwelche Kosten gesunken sind und ggf. einen anderen Anstieg kompensiert haben ?)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Bahnfan75

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Re: Zwischenablesung Strom
« Antwort #7 am: 17. Mai 2013, 17:14:24 »
Bei mir war das so:
Bis 2011 jährliche Ablesung als Yello Kunde Anfang Februar,da ich im Feb. zu Yello gewechselt hatte.2012 kam plötzlich schon wieder im April (nach erfolgter Ablesung im Februar) eine Karte mit der Aufforderung abzulesen. Begründung: der örtliche Versorger hätte sein Ableserythmus geändert und Yello würde seinen entsprechend anpassen. Nun ja. Es wurde nun der Dezember zum Ablesen definiert. Entsprechend kamm dann auch im Dez. 2012 die erneute Ableseaufforderung. Soweit sogut und auch nachvollziehbar.
Man muß dazu sagen,das Yello im Februar 2013 eine sehr starke Preiserhöhung durchführte.Im Schreiben zur Ablesung Dez. 2012 wurde darauf hingewiesen,allerding auch darauf das sich der Monatsabschlag bis Ende 2013 durch die Ablesung nicht ändert.
Nun bekam ich im Apri 2013 erneut eine Ableseaufforderung,erneut mit der Begründung das sich der Ableserythmus des örtlichen Versorgers ändert,von Dez. auf April ?!?!?!
Für wie doof halten die die Leute?
Yello erdreistet sich doch mir jetzt ne Rechnung von Dez. bis April zuzusenden,natürlich mit einem geschätzten Verbrauch da ich selbstverständlich nicht schon wieder abgelesen habe.
Nachfragen bei der Telefon-Hotline sind sinnlos Die Damen und Herren werden sofort pampig und unverschämt wenn man anstatt den Zählerstand durchzugeben eine Nachfrage oder Reklamation hat.
Nun zum Glück bin ich zum 01. Juli weg von dieser unverschämten Firma. Dann liegt der Grundpreis ca. 4 € unter den Yello-Wucherpreisen und der Arbeitspreis auch unter dem von Yello.
Und das bei nem Ökostrom-Anbieter. Nur mal zur Erinnerung: Yello arbeitet mit über 35% Atomstrom und das zu nem unverschämten Preis!

 

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