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Autor Thema: Vertragskündigung:Erstattung Wartungspauschale?  (Gelesen 3996 mal)

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Vertragskündigung:Erstattung Wartungspauschale?
« am: 25. November 2006, 17:37:12 »
Hallo Mitbetroffene,
uns hat das Wartungs- und Liefervertragsunternehmen kurzerhand eben diesen Vertrag gekündigt :( .Könnte daran liegen daß wir mittlererweile bzgl. Gaspreis etc. etwas besser informiert sind als bisher und dies auch deutlich gemacht haben und fleissig am streiten sind auch bzgl bereits gelaufener Lieferungen und Zahlungen :twisted: . Da sind die aber relativ einsichtig und korrekt.... :lol:
Wir haben seinerzeit einen eigenen Erdtank von diesem Unternehmen gekauft, das ist wasserdicht und wird auch nicht bestritten, man hat das Tankbuch rausgerückt und soweit alles ok :) .
Nun haben wir 6 Jahre lang die Wartungspauschale bezahlt und in dieser Zeit eben 2 (bekanntlich eher billige) äußere Prüfungen erhalten. Da die Wartungspauschale auf die (sehr teure) innere 10jährige Prüfung hin berechnet ist, wollen wir den quasi nicht verbrauchten Anteil aus 6 Jahren für die innere Prüfung zurück. Das ist also praktisch die gesamte Summe aus 6 Jahren abzgl. vielleicht 50 Euro!
Da stellen sich die aber quer und stur.
BdE-Anwalt H. Rentzmann empfahl auch nichts genaueres als "fachkundigen Anwalt nehmen".
Wie heisst das auf "juristisch"?
Hat jemand das schonmal durchgezogen?
Oder sollten wir auf "Vertragsfortsetzung" plädieren  :idea: und weiterhin nur den Vertragspreis für Flüssiggas zzgl. gewisser statistisch nachweisbarer Preissteigerungen oder eben den BdE-Preis zahlen(da die Preiserhöhungsklausel nicht zieht..hihihi) und erst nach der 10jährigen Prüfung selbst kündigen?
Danke

 

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