@Cremer
Rechner raus und nachgerechnet:
Stufe 3:
Grundpreis: 12,76 x 12 = 153,12
Arbeitspreis: 40.000 x 4,094 = 1.637,60
= € 1.790,72
und jetzt Stufe 4:
Grundpreis: 13,92 x 12 = 167,04
Arbeitspreis: 40.000 x 4,062 = 1.624,80
= € 1.791,84
ergibt: Stufe 3 ist (je näher man der nächsten Stufe kommt - geringer) kostengünstiger!
Der Kunde kann die Stufe frei wählen, der Versorger rechnet in jedem Fall die Stufe ab - letztendlich unabhängig von der verbrauchten Gasmenge.
Also auch bei theoretisch 5 kWh Verbrauch in Stufe 4 ergibt das dann 167,04 + 20,31 = € 187,35
hätte der Kunde die richtige Stufe gewählt, hätte er 125,28 + 21,40 = 146,68 € gezahlt (bzw. hätte lt. e.on zu zahlen).
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Noch einmal zu meinem eigentlichen Anliegen:
Preise und Vertragsabschluß - Neuabschluß ?? - gelten vielleicht die Preise überhaupt und vielleicht unabhängig von Preisänderungen den Notwendigkeiten gem. $ 315 BGB? Dann wäre es zumindest unerheblich, da die Preisgestaltung in jedem Fall dem BGB unterliegt und der Verbraucher als Vertragsnehmer - ohne Gestaltungsmöglichkeiten - über § 315 BGB die Preise - wie hoch der Monopol-Versorger sie in ihren Formularverträgen auch immer festlegt - anfechten kann.
Vielleicht kann hier noch einmal Stellung genommen werden?
Gruß aus Schleswig-Holstein