@Pelikan
Ein Rechtsanwalt wird nach Unterbreitung des gesamten Sachverhaltes sicher eine Einschätzung dazu abgeben können und dies auch tun, wenn man dessen Dienste in Anspruch nimmt. Hiernach wird ggf. eine Strafverfolgungsbehörde, sollte sie damit befasst werden, nach Abschluss der Ermittlungen zu ihrer eigenen Einschätzung kommen. Wer also eine abschließende Klärung der Rechtsfrage will, die von den Tatsachenfragen nicht losgelöst beurteilt werden kann, der möge ggf. die Justiz bemühen, auch auf die Gefahr hin, sich einen Ruf als Querulant zu erarbeiten.
Als unabhängiges Organ der Rechtspflege bin ich nur selbst der Auffassung, dass die Justiz nicht mit folgenlosen Belanglosigkeiten behelligt und somit daran gehindert werden sollte, ihren eigentlichen Aufgaben nachzukommen. Man mag es mir nachsehen.